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Vorlage - 13/514  

Betreff: Kosten- und Fallzahlenentwicklung im Bereich Sozialgesetzbuch XII im Jahr 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Möhle, Ulf
Federführend:50.1 Allgemeine Aufgaben, Flüchtlinge und Wohnungslosenhilfe Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Jugend- und Sozialausschuss Information
03.12.2013 
Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

 

Sachverhalt:

 

Der Rat hat am 18.11.2013 überplanmäßigen Ausgaben im Bereich Sozialgesetzbuch (SGB) XII sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) zugestimmt. In diesem Zusammenhang ist um Erläuterung der dafür ursächlichen Kosten- und Fallzahlentwicklung gebeten worden. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit dieser Informationsvorlage nach.

 

a) Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII

 

Das Budget der Sozialhilfe wird im Jahr 2013 voraussichtlich um bis zu 1,8 Mio. € überschritten. Die Ursachen liegen bei den Hilfearten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

 

Grundsicherung

 

Die Aufwendungen der Grundsicherung steigen von 13.434.000 € im Jahr 2012 um rd. 560.000 € auf vorauss. 13.994.000 € im Jahr 2013. Dies ist ein Anstieg von 4,1 %. Zum Vergleich: im Land Niedersachsen betrug der Anstieg im Jahr 2012 6,6 %. Die Fälle der Grundsicherung sind vom Jahresbeginn bis Oktober 2013 von 2.207 auf 2.236 gestiegen, also plus 29. Dabei kann ein Fall - außerhalb von Einrichtungen - sowohl eine Einzelperson als auch eine Familie bedeuten. Der Anstieg verteilt sich so, dass 45 zusätzlichen Fällen außerhalb von Einrichtungen ein Fallrückgang von 16 innerhalb von Einrichtungen gegenübersteht (aktueller Stand: 1694 Fälle außerhalb von Einrichtungen; 542 Menschen, die in einer Einrichtung – z.B. einem Pflegeheim oder einer Wohneinrichtung für Behinderte – leben). 

 

Der Kostenanstieg ergibt sich zum einen durch diesen Fallanstieg. Es steigen aber auch die Kosten pro Fall: durch die Regelsatzerhöhung zum Jahresbeginn, durch steigende Mieten, Neben- und Heizkosten sowie Vergütungserhöhungen der Einrichtungen für Behinderte und der Pflegeheime.

 

Eingliederungshilfe

 

Bei den Werkstätten für behinderte Menschen haben sich im Jahr 2013 Kostensteigerungen durch höhere Vergütungssätze ergeben. Hintergrund ist, dass das Land im Rahmen des sogenannten Korridorverfahrens eine landesweite Harmonisierung der Vergütungssätze anstrebt. Die Werkstätten haben ihre Vergütungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums einem „Vergütungskorridor“ anzupassen, der maximale Höchst- und Mindestsätze vorsieht. In diesem Zusammenhang werden bisher hohe Vergütungen nach unten angeglichen und andererseits bislang geringere Vergütungssätze angehoben. Für die Werkstätten in der Stadt Hildesheim hatte dieses Verfahren eine Anpassung nach oben zur Folge. Dadurch sind bei der Stadt die Kosten pro Fall angestiegen.

 

Z.Z. besuchen 381 Menschen mit Behinderung eine Werkstatt für Behinderte (226 geistig behinderte, 95 seelisch behinderte, 24 körperlich behinderte und 36 chronisch mehrfach beeinträchtigte abhängige Menschen). Im Rahmen des Korridorverfahrens sind die Kosten pro Monat um durchschnittlich 70 € pro Fall gestiegen. Dies macht einen Kostenanstieg von rd. 320.000 € aus. Die Gesamtaufwendungen für den Werkstattbereich steigen von 5.605.000 im Jahr 2012 auf vorauss. 5.925.000 € in 2013.

 

Im Bereich der schulischen Ausbildung ist ein Anstieg von vorauss. 516.000 € zu verzeichnen, von 3.294.000 € in 2012 auf vorauss. 3.810.000 € in 2013. Ein Hauptgrund für den Anstieg sind die Internatsfälle behinderter Kinder und Jugendlicher, die in einer speziell auf ihre Behinderung ausgerichteten Schule ihre Schulausbildung absolvieren. Dies sind z.B. Internatsschulen, die die für blinde oder hörgeschädigte Kinder erforderliche personelle und schulische Ausstattung vorhalten. Der Besuch dieser Schulen ist sehr kostenintensiv, die Aufwendungen liegen – je nach Schulart – zwischen 2.000 und 5.500 € pro Monat. Die Fallzahl hat sich von 18 Kindern und Jugendlichen in 2012 um 6 weitere Personen auf nun 24 Schüler bzw. Schüler in 2013 entwickelt. Weiter wirken sich in diesem Bereich insbesondere auch Vergütungserhöhungen der Tagesstätten für geistig oder körperlich behinderte Kinder aus.

 

Die Aufwendungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft übersteigen den Haushaltsansatz von 17.185.000 € voraussichtlich um 275.000 € und werden dann ca. 17.460.000 € betragen. Allerdings wird damit – anders als bei den anderen in dieser Vorlage genannten Hilfen – nicht das Ist-Ergebnis des Vorjahres von 17.542.000 € überschritten. Die Kostensteigerung in diesem Bereich erfolgte von 2011 auf 2012; der Ansatz 2013 war bereits geplant, bevor sich in 2012 der Kostenanstieg abzeichnete. Im Rahmen dieser Leistungen werden insbesondere das stationäre und ambulant betreute Wohnen für behinderte Menschen finanziert, sowie die Tagesstätte für diejenigen Personen, die nicht in der Lage sind, in einer Werkstatt für Behinderte zu arbeiten. Der Kostenanstieg im Jahr 2012 ergab sich insbesondere durch eine Fallzahlsteigerung beim ambulant betreuten Wohnen um 88 Personen (von 319 auf 407), davon zusätzliche 62 Fälle im Bereich der Menschen mit seelischen Behinderungen (von 233 auf 295 Fälle) – Folge der gesellschaftlichen Entwicklung, z.B. von Langzeitarbeitslosigkeit.

 

Auch bei der Eingliederungshilfe zeigt sich der landesweite Trend in Hildesheim. In Niedersachsen sind die Nettoaufwendungen aller Sozialhilfeträger für diese Leistung im Jahr 2012 um 5,7 % gestiegen. In Hildesheim wird der Anstieg von 2012 auf 2013 nach der jetzigen Abschätzung 4,8 % ausmachen.

 

Die Aufwendungen nach dem SGB XII werden zum Teil durch Erstattungen von Bund und Land refinanziert, z.B. Quotales System (Landeserstattung der Aufwendungen für Menschen, die eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung nutzen und unter 60 Jahre alt sind) und Bundeserstattung Grundsicherung (2013 75 %, ab 2014 100 %). Der dann noch verbleibende Fehlbetrag wird vom Landkreis Hildesheim im Rahmen des Finanzvertrages getragen.

 


b) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen

 

Infolge des verstärkten Zuzugs von Flüchtlingen sind die Aufwendungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz überproportional gestiegen. Zudem sind diese Leistungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr auch angehoben worden. Hierbei entsteht vorauss ein Mehraufwand von 140.000 € gegenüber dem Haushaltsansatz 2013 (Ansatz 2.272.000 €, Prognose 2.412.000 €). Die Fallzahlen sind hier von Juli 2012 auf Oktober 2013 von 292 auf 351 Personen gestiegen. Entscheidend ist hier die erhöhte Zuweisungsquote ab 01.01.2013 (123 Personen statt bislang 60).

 

Um die zusätzliche Zahl von Flüchtlingen unterbringen und betreuen zu können, ist zum einen die Kapazität der städtischen Gemeinschaftsunterkunft erhöht worden. Zum anderen wird im Rahmen des Konzeptes der dezentralen Unterbringung für die weiteren Flüchtlinge keine zusätzliche Gemeinschaftsunterkunft geschaffen, sondern es ist damit begonnen worden, im Stadtgebiet verteilt Wohnungen anzumieten und mit Mobiliar auszustatten. Insgesamt entsteht für Unterbringung und Betreuung 2013 ein Mehraufwand von bis zu 110.000 €.

 

Diese Mehraufwendungen sind von der Stadt zu tragen. Eine Kostenerstattung des Landes erfolgt in Form eines Pauschalbetrages pro Leistungsempfänger in Höhe von 5.932 €.


Anlage/n:

 

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