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Sachverhalt:
Mit Schreiben an den Oberbürgermeister vom 20.09.2013 hat Herr Carl Matthias Rathgen, wohnhaft in Hildesheim, Hinterer Brühl 13a, die Niederlegung seines Ortsratsmandats gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) mit sofortiger Wirkung erklärt. In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt. Vor der Beschlussfassung ist Herrn Rathgen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Gemeindewahlleiterin hat gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages der CDU, Frau Renate Bettels, wohnhaft Kalenberger Graben 14, 31134 Hildesheim, über.
Frau Bettels hat mit Erklärung vom 18.10.2013 ihr Mandat angenommen.
Der vorher zu berücksichtigen gewesene Bewerber, Herr Matthias Mehler, hat auf die Übernahme des Ortsratsmandates verzichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt stellt hiermit gem. § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest, dass Herr Carl Matthias Rathgen, wohnhaft in Hildesheim, Hinterer Brühl 13a, seinen Sitz im Ortsrat durch Verzicht verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n: