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Vorlage - 13/466  

Betreff: Sachstand einkommensabhängige Kita-Entgeltstaffelung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Steinert, Bernd
Federführend:51.1 Kinder und Jugend Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Jugend- und Sozialausschuss Information
05.11.2013 
Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
06.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Gegenüberstellung Sachstandserhebung  

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 04.06.2012 wurde die einkommensabhängige Staffelung der Entgelte für die Betreuung in Hildesheimer Kindertagesstätten zum 01.08.2012 umgesetzt. Ein erster Sachstandsbericht dazu wurde mit der Vorlage 12/376, ein Weiterer mit Vorlage 13/119 im Jugend- und Sozialausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Verfügung gestellt.

 

Die erneute Erhebung zum Stichtag 01.10.2013 wurde dem Sachstand vom 01.02.2013 gegenübergestellt und ist als Anlage beigefügt. Die Gegenüberstellung der Erhebung zum 01.10.2012 ist aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt noch lückenhaften Daten außen vor geblieben, da eine Vergleichbarkeit zu den anderen Erhebungen nicht gegeben ist.

 

Auswirkung der einkommensabhängigen Entgeltstaffelung in finanzieller Hinsicht:

 

-        In städtischen Kindertagesstätten ist eine Mehreinnahme im Vergleich zur Verfahrensweise vor dem 01.08.2012 in Höhe von 31,5 % zu verzeichnen. Die Höhe der Mehreinnahme beläuft sich für städtische Kindertagesstätten nach dem Stand 01.10.2013 auf 238.000 € jährlich.

 

-        In den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft ist eine Mehreinnahme im Vergleich zur bisherigen Verfahrensweise von 16 % zu verzeichnen. Die Höhe der Mehreinnahme beläuft sich für diese Kindertagesstätten auf 426.700 € jährlich. Im Vergleich zum Sachstandsbericht vom 01.02.2013 hat sich hier die Mehreinnahme um 53.300 € verringert.

 

-        In der Tagespflege ist eine Mehreinnahme im Vergleich zur bisherigen Verfahrensweise von 35 % zu verzeichnen. Die Höhe der Mehreinnahme beläuft sich für die Tagespflege aktuell auf 4.500 € jährlich. Im Vergleich zum 01.02.2013 hat sich hier die Mehreinnahme um 500 € verringert.

 


Die Mehreinnahme zum Stand 01.10.2013 beträgt insgesamt 669.200 €. Die Reduzierung der Mehreinnahme zum Stand 01.02.2013 basiert auf folgenden Fakten:

 

-        Die Anzahl der eingereichten Selbsteinschätzungen hat sich um ca. 100 reduziert. Dieses resultiert aus dem Rückgang der Kinderzahlen und dem damit verbunden Abbau von Kindergartenplätzen als auch den zurzeit nicht belegten Betreuungsplätzen.

 

-        Die Anzahl der Kinder im 3. beitragsfreien Kindergartenjahr hat sich um ca. 50 Kinder erhöht. Für diese Kinder wird eine Pauschale des Landes gezahlt. Es kommt daher nicht zu einer direkten Zahlung durch die Sorgeberechtigten an die Stadt Hildesheim und somit zu einer Mindereinnahme bei den Entgelten.

 

-        Ferner hat sich die Anzahl der Sorgeberechtigten in den Beitragsstufen 1 – 6 um ca. 100 reduziert. Somit resultiert auch hieraus eine Minderung der Mehreinnahme.

 

Die Tendenz hinsichtlich der Mehreinnahme ist fallend. Es ist wahrscheinlich, dass die in 2012 kalkulierte Mehreinnahme von jährlich 810.000 € im Kita-Jahr 2013/2014 nicht realisiert wird.


Anlage/n:

1. Gegenüberstellung Sachstandserhebung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gegenüberstellung Sachstandserhebung (9 KB)      
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