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Sachverhalt:
Im Fachbereich 66, Tiefbau und Grün - Bereich Grünunterhaltung -, ist bedingt durch eine erneute Schwangerschaft und damit verbundenen Elternzeit der Stelleninhaberin der der Entgeltgruppe 10 zugeordnete Arbeitsplatz einer/eines technischen Angestellten (Stellen-Nr. 1283) nicht besetzt.
Dieser Arbeitsplatz ist verbunden mit der selbständigen Planung und dem Neubau öffentlicher Grünflächen, Parkanlagen, Straßenbegleitgrün etc. (z.B. für Neubaugebiete und Gewerbegebiete).
Von seinerzeit 4,0 Ingenieursstellen wurden bestimmte Tätigkeiten auf Gärtnerstellen verlagert. Durch den gleichzeitigen Abbau von Ingenieursstellen sind nunmehr lediglich 1,69 Ingenieursstellen besetzt, wobei auf einer Stelle überwiegend Leitungsaufgaben wahrgenommen werden.
In Anbetracht der Arbeitsrückstände und der umfangreichen Arbeiten zum anstehenden Stadtfest ist vorgesehen, eine 0,5-Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt und wegen der Planungen zum Stadtfest befristet bis zum 30.06.2015 mit einer/einem technischen Angestellten nach EG 10 TVöD zu besetzen.
Zusätzliche Personalkosten entstehen durch die Einstellung nicht, da es sich um eine Elternzeitvertretung handelt und die Personalkosten schon jetzt im gedeckelten Budget enthalten sind.
Beschlussvorschlag:
Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur bis zum 30.06.2015 befristeten Einstellung einer/eines technischen Angestellten nach EG 10 TVöD wird erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n: