|
|
Sachverhalt:
Im Bereich der Winkelstraße in der Ortsmitte von Himmelsthür sind in den vergangenen Jahren Bauvorhaben geplant worden, die nur mit einer Änderung des bestehenden Bebauungsplans zu verwirklichen gewesen wären. Für die Änderung dieses Bebauungsplans hat der Verwaltungsausschuss am 21.09.2009 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Da sich inzwischen ein anderer Investor gefunden hat, der im Einklang mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans sein Vorhaben realisieren kann und auch bereits einen entsprechenden Bauantrag gestellt hat, ist die Änderung des Bebauungsplans HT 201.1 „Winkelstraße“ nicht mehr notwendig. Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans HT 201.1 „Winkelstraße“ kann somit aufgehoben werden.
Beschlussvorschlag:
Die Aufhebung des am 21.09.2009 gefassten Aufstellungsbeschlusses der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 201.1 „Winkelstraße“ wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Anlage/n:
1. Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung (88 KB) |