Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/443  

Betreff: Betriebsführung der Kindertagesstätten "Villa Kunterbunt" und "Nordlicht" sowie des Hortes an den Grundschulen
- Übernahme der Betriebsführung durch die Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pischky-Winkler, Renate
Federführend:51.1 Kinder und Jugend Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Jugend- und Sozialausschuss Vorberatung
28.10.2013 
Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Jugend und Soziales, für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften und für Feuerschutz, Recht und Innere Angelegenheiten sowie der Ortsräte Ochtersum und Nordstadt ungeändert beschlossen   
Ortsrat Ochtersum Anhörung
Ortsrat Nordstadt Anhörung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
04.11.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  
Gegenüberstellung Kosten  

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in einer Sondersitzung am 09.07.2013 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

 

1.              Das DRK führt den Betrieb der Kindertagesstätten „Nordlicht“, „Villa Kunterbunt“ und „Hort an Grundschulen“ bis zum 31.12.2013 zu den in der aktuellen Richtlinie gefassten finanziellen Rahmenbedingungen fort.

 

2.              Die Stadt Hildesheim verpflichtet sich rechtlich bindend zum 01.01.2014 einen Betriebsübergang herbeizuführen und zwar entweder

a)              auf die Stadt Hildesheim oder

b)              auf einen oder mehrere andere bei der VBL beteiligte Arbeitgeber, wie z.B. den Zweckverband Förderzentrum Bockfeld.

 

3.              Die Vereinbarung mit dem DRK wird durch folgenden Passus ergänzt:

Eine Verpflichtungserklärung nach §23b Abs. 4 der VBL-Satzung wird die Stadt nicht abgeben; auch findet die Regelung im Rahmen des Betriebsübergangs keine Anwendung. Die Stadt übernimmt einen lastenfreien Bestand.

 

Von einem Betriebsübergang sind folgende Einrichtungen betroffen:

 

Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“, Stadtteil Ochtersum

In der Kita Villa Kunterbunt werden aktuell 122 Kinder im Alter von 8 Wochen bis 10 Jahren betreut.

 

Kindertagesstätte „Nordlicht“, Stadtteil Nordstadt

In der Kita Nordlicht werden aktuell 74 Kinder im Alter von 8 Wochen bis 6 Jahren betreut.

 

DRK- Hort, Stadtteil Nordstadt

Das DRK betreibt einen Hort mit 60 Betreuungsplätzen an den zwei Grundschulen Nord und Johannes in der Nordstadt (s.o.).

 

Grundlegendes zur Kita-Bedarfsplanung

 

In der Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren in Krippe und Tagespflege hat die Stadt Hildesheim derzeit eine Versorgungsquote von ca. 52 % zur Erfüllung des Rechtsanspruches. Es ist davon auszugehen, dass diese Quote zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreicht.

 

Im Bereich der Kindergärten gibt es eine Versorgungsquote von knapp über 100%. Durch diese gute Versorgung ist die Stadt in der Lage, in den meisten Fällen eine Kindergartenbetreuung im eigenen oder angrenzenden Stadtteil anbieten zu können. Nichtsdestotrotz werden derzeit Gespräche zur Reduzierung von einigen Plätzen geführt. Diese beziehen sich auf Stadtteile an der Peripherie und nicht auf innenstadtnahe Lagen.

 

In der Hortbetreuung ist bisher eine Versorgungsquote von gut 22% erreicht. Der regionale Bedarf ist unterschiedlich hoch. Ein weiterer Ausbau bis zu 25% ist vorgesehen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung im Ganztagsschulbereich.

 

Die Stadtteile Ochtersum und Nordstadt gehören zu den Quartieren, in denen langfristig und dauerhaft ein nennenswertes Kontingent an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder vorgehalten werden muss. Dies wird durch den Bedarfsplan bestätigt.

 

Sämtliche vom DRK für die Kinderbetreuung genutzten Gebäude sind im Besitz der Stadt Hildesheim.

 

Die Stadt Hildesheim plant unter Berücksichtigung o.g. Sachlage eine Nachfolgeregelung, die insbesondere folgende Ziele hat:

 

- Sicherstellung des Betreuungsangebotes für die 256 vom DRK betreuten Kinder

- Erfüllung des Rechtsanspruches für Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren

- Sicherung der Fachkräfte in den Einrichtungen

 

Besondere Problemlage:

 

Das DRK hat sein Personal über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusatzversichert. Bei einem Trägerübergang soll die Weiterversicherung bei der VBL erfolgen um zum einen keine Nachteile für das beschäftigte Personal entstehen zu lassen und zum anderen das DRK vor Verpflichtungen gegenüber der VBL in Millionenhöhe zu bewahren, die eine Insolvenz des Kreisverbandes zur Folge hätten. Voraussetzung dafür, dass keine entsprechende Gegenwertverpflichtung für das DRK entsteht, ist, dass der künftige Träger VBL-Beteiligter gem. § 19 Abs.2 der VBL Satzung ist und die Beschäftigten entsprechend dort weiterhin zusatzversichert bleiben. Dies zu klären, stellte in den bisherigen Verhandlungen die maßgebliche Hürde dar.

 

Recherchen zur Klärung der rechtlichen Erfordernisse:

 

Auf der Grundlage des oben genannten VA-Beschlusses sind die Verhandlungen mit dem DRK-Kreisverband bzw. dessen Rechtsanwalt fortgeführt worden. Gleichzeitig wurden Rechts- und Vertragsgrundlagen mit der VBL geprüft und Gespräche mit dem Innenministerium (MI) als Aufsichtsbehörde geführt. Das MI muss der Stadt Hildesheim eine Genehmigung nach §121 Abs. 3 NKomVG zur Übernahme einer Verpflichtungserklärung erteilen. Die letzte Prüfung galt steuerlichen Fragestellungen im Kontext von Umsatzsteuerpflicht bei Personalgestellung an einen externen Betreiber.

 

Erneute Recherchen zu den in Frage kommenden Trägern und möglichen Betriebs-führungskonstrukten

 

Parallel zu den rechtlichen Recherchen sind Überlegungen dazu angestellt worden, welcher Träger die drei Einrichtungen des DRK ab dem 1. Januar 2014 übernehmen kann. Die der Stadt Hildesheim bekannten freien Träger sind allesamt leider nicht geeignet, da die Zusatzversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über andere Versicherer als die VBL umgesetzt wird. Einzig das Förderzentrum Bockfeld und der Caritasverband versichern ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die VBL. Der Caritasverband hat von vornherein eine Übernahme der Einrichtungen abgelehnt.

 

Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der drei Einrichtungen waren mehrere Gespräche bezüglich eines neuen Betreibers geführt worden. In diesen Gesprächen wurde das Förderzentrum Bockfeld als Träger jedoch ausgenommen. Auch das Beteiligungserfordernis und die notwendige Beschlussfassung durch die Gremien des Landkreises als Anteilseigner des Zweckverbandes lässt eine zeitgerechte Entscheidung über die Weiterführung der Betriebe des DRK nicht zu. Der Zweckverband als städtische Tochter ist als Betreiber von Tageseinrichtungen für Kinder zudem, wie die Stadt Hildesheim selbst, von einer Eigenleistung ausgenommen, sodass sich kein Unterschied im Kostenaufwand ergibt.

 

Mit der „Kinder- und Jugendeinrichtungen der DAA GmbH“ (nachfolgend DAA genannt) wurden erneut Verhandlungen aufgenommen, um ein Betriebsführungsmodell zu prüfen, welches eine Übertragung von Aufgaben der Betriebsführung an die DAA auf Basis einer Personalgestellung durch die Stadt vorsah. Dieses Modell hat sich auf der Grundlage der bestehenden steuerrechtlichen Regelungen als nicht gangbar herausgestellt, da die dadurch ausgelöste Umsatzsteuerpflicht zusätzliche Kosten hervorrufen würde, die die einzubringende Eigenleistung des Trägers bei Weitem übersteigen.

 

Fazit:

 

Nach Abwägung aller Besonderheiten hat die Verwaltung verschiedene Varianten einer Nachfolgeregelung z. T. gemeinsam mit dem DRK-Kreisverband, der VBL, dem Finanzamt und der Kommunalaufsicht des niedersächsischen Innenministeriums thematisiert und geprüft. Hierbei stand immer wieder im Mittelpunkt, die Trägervielfalt in der Stadt Hildesheim zu erhalten, ggf. zu erweitern und die Eigenleistung eines freien Trägers für den kommunalen Haushalt zu sichern.

Dies ließ sich bedauerlicherweise nicht realisieren.

 

Im Ergebnis bleibt die einzige gangbare Variante folgende: die Stadt Hildesheim übernimmt die Kindertagesstätten des DRK in eigener Regie.

 

Die Stadt Hildesheim betreibt derzeit 12 von 55 Kindertagesstätten. Fachlich ist es sinnvoll, wenn Kommunen etwa 1/3 der Kindertagesstätten selbst betreiben, um zeitnah auf ggf. notwendige Veränderungen reagieren zu können. Die Trägervielfalt stellt sich folgendermaßen dar: in Hildesheim agieren derzeit 15 Träger im Bereich der Betriebsführung von Kindertagesstätten, die Trägervielfalt bleibt somit umfassend. Einer Übernahme der drei DRK- Einrichtungen steht fachlich und formal nichts entgegen.

 

Das DRK- Personal wird im Wege eines Betriebsübergangs von der Stadt Hildesheim übernommen und verbleibt in der VBL. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Kreis der 1200 Beschäftigten (ca. 900 tariflich Beschäftigte und ca. 300 Beamte) dauerhaft aufgenommen. Dabei werden die Rentenlasten des übergehenden Personals übernommen.

 

Ein Gegenwert wird bei Übergang des Personals an die Stadt für das DRK nicht fällig. Gleichwohl bleibt nach aktuellem Satzungsrecht der VBL das DRK auch in Zukunft Schuldner der VBL für sämtliches gegenwertbegründendes Verhalten der Stadt. Um eine solche Gegenwertverpflichtung bzw. Nachschussverpflichtung für das DRK auch auf Dauer auszuschließen und Nachforderungen zu einem späteren Zeitpunkt seitens der VBL gegenüber dem DRK nicht entstehen zu lassen, ist es erforderlich, abweichend von dem Beschluss des VA vom 09.07.2013, eine Verpflichtungserklärung gemäß der VBL Satzung in ihrer 18. Änderung vom Oktober 2012 nach § 23 b Abs. 4 VBLS (für das zu übernehmende Personal) seitens der Stadt abzugeben. Inhalt dieser Verpflichtung ist, dass Gegenwertverpflichteter nicht mehr das DRK, sondern nach Übergang des Personals nunmehr die Stadt ist. Die dauerhafte Beschäftigung des Personals bei der Stadt wiederum schließt schon im Vorfeld die Entstehung einer Gegenwertforderung auch für die Stadt aus. Aus den Abstimmungsgesprächen mit der VBL geht deutlich hervor, dass für die Stadt aus dieser Verpflichtungserklärung kein Risiko erwächst und die beabsichtigte Vorgehensweise keine Gegenwertforderung zukünftig begründen wird, so dass eine haushalterische Abbildung unter Rückstellungen auch nicht erforderlich ist.

 

Die Stadt gibt zudem eine Verpflichtungserklärung gemäß § 65 Abs. 5 S.5 VBLS 18. Änderung, für das Sanierungsgeld ab.

Mehrkosten, die der Stadt möglicherweise aus dieser Verpflichtungserklärung nach § 65 Abs. 5 S.5 VBLS entstehen, werden vom DRK übernommen.

 

Nur unter diesen Bedingungen ist gewährleistet, dass eine Stilllegung der Einrichtungen/Betriebe durch das DRK verhindert werden kann. Mit einer Stilllegung wäre die Betreuung von 250 Kindern nicht mehr gesichert, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK einer – im Rahmen ihrer Kündigungsfristen einzuhaltenden -„Sperrfrist“ für eine Weiterbeschäftigung unterliegen.

Der auf diese Weise entstehende kurzfristige Versorgungsengpass kann weder durch vorhandenes städtisches Personal noch durch Neueinstellungen umgehend aufgefangen werden.

 

Die Betreuung von Kindern in Kindertagestätten ist und bleibt eine Pflichtaufgabe der Kommune. Es ist daher notwendig, auf Dauer das entsprechende Personal für diese Aufgabe bereit zu stellen.

 

Die auf die Stadt Hildesheim zukommenden zusätzlichen Kosten sind in der Folgekostenabschätzung dargestellt. Die Refinanzierung der anfallenden Kosten erfolgt zum einen durch die Einsparung der bislang im Rahmen der Richtlinienförderung an das DRK ausgezahlten Betriebskostenzuschüsse für die drei Einrichtungen in Höhe von 916.367,00€, zum anderen durch eine Mehreinnahme im Haushalt, die sich durch die Erhöhung der Personalkostenerstattung des Landes aus 2013 für die Krippenbetreuung in den städtischen Kindertagesstätten ergibt. Die Immobilien sind Eigentum der Stadt Hildesheim. Das bestehende Inventar geht in das Eigentum der Stadt Hildesheim über.


Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 09.07.2013 wird aufgehoben.

 

2.              Die Verwaltung der Stadt Hildesheim wird beauftragt, die Betriebsführung der DRK- Kindertagesstätten „Nordlicht“, „Villa Kunterbunt“ und „Hort an den Grundschulen Nord und Johannes“ zum 01.01.2014 a) zu übernehmen, b) den Betriebsübergang vorzubereiten und zu gestalten sowie c) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.

 

3.              Das Personalkostenbudget wird erhöht um die voraussichtlichen Kosten gemäß der vorliegenden Folgekostenabschätzung. Im Gegenzug reduzieren sich die Betriebskostenzuschüsse für das DRK (siehe Anlage).

 

4.              Im Stellenplan 2014 werden diese zusätzlich benötigten Stellen abgebildet. Der Einrichtung und Besetzung der Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan ab 2014 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1. Folgekostenabschätzung

2. Gegenüberstellung Kosten

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (152 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Gegenüberstellung Kosten (61 KB)      
Stammbaum:
13/443   Betriebsführung der Kindertagesstätten "Villa Kunterbunt" und "Nordlicht" sowie des Hortes an den Grundschulen - Übernahme der Betriebsführung durch die Stadt Hildesheim   51.1 Kinder und Jugend   Beschlussvorlage
13/443-1   Betriebsführung der Kindertagesstätten "Villa Kunterbunt" und "Nordlicht" sowie des Hortes an den Grundschulen - Übernahme der Betriebsführung durch die Stadt Hildesheim, geänderte Folgekostenabschätzung   51.1 Kinder und Jugend   Mitteilungsvorlage
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