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Vorlage - 13/435  

Betreff: Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises und der Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Mittendorf, Daniela
Federführend:51.2 Schule und Sport Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung, Sport und Integration Vorberatung
29.10.2013 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung, Sport und Integration zurückgestellt   
19.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung, Sport und Integration geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Schulentwicklungsplan  

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises und der Stadt Hildesheim wurde am 03.09.2013 im Ausschuss für Schule/Bildung, Sport und Integration vorgestellt und beraten (Mitteilungsvorlage 13/295).

 

In der Vorlage wurde u.a. darauf hingewiesen, dass in diesem Schuljahr eine Entscheidung bezüglich einer Oberstufe an der Oskar-Schindler-Gesamtschule zu treffen ist. Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Schulorganisation müssten mindestens 54 der Schüler/innen pro Jahrgang die Oberstufe besuchen. Da die Schülerzahlen in den einzelnen Jahrgängen der Gesamtschule derzeit zwischen 92 und 137 liegen, ist die Hürde für die Einrichtung einer Oberstufe sehr hoch. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten für eine eigenständige Oberstufe nicht ausreichen würden, sollte eine Kooperation mit einem Gymnasium oder mit einer Integrierten Gesamtschule mit Oberstufe eingegangen werden. Die Schüler/innen würden dann ihr Abitur als Schüler/in des Gymnasiums bzw. der anderen Gesamtschule machen.

 

Vor der Beratung im Ausschuss wurde der Entwurf an die Schulen in Trägerschaft des Landkreises und der Stadt, an das Bischöfliche Generalvikariat, an das CJD Elze und an das Gymnasium Andreanum zur Kenntnis und mit der Möglichkeit zu Stellungnahme verschickt.

 

Von den städtischen Schulen hat lediglich das Goethegymnasium eine Stellungnahme abgegeben (s. Vorlage-Nr. 13/295-2). Diese bezieht sich aber nur auf die im Frühjahr diesen Jahres beschlossene Satzung über die Festlegung von Schulbezirken und Zügigkeiten, in der die Vierzügigkeit für das Goethegymnasium festgelegt wurde. Somit ist die Stellungnahme für den Schulentwicklungsplan nicht relevant, da dieser keine neuen Regelungen beim Goethegymnasium vorsieht.

 

Das evangelische Gymnasium Andreanum hat in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass es zukünftig von einer Vier- bis Fünfzügigkeit ausgeht, was der Zügigkeit in den letzten Jahren entspricht.

 

Das Bischöfliche Generalvikariat hat sich bezüglich der Planungen für die katholischen Schulen bislang nicht geäußert.

 

Aufgrund von Anregungen und Stellungnahmen wurden im Schulentwicklungsplan die folgenden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:

 

-Bei der Oskar-Schindler-Gesamtschule wurde davon ausgegangen, dass die neue Landesregierung die Oberstufengröße anpassen könnte, da die Mindestzügigkeiten für Gesamtschulen reduziert wurde. Nach Rücksprache mit der Landesschulbehörde Hannover werden aber weiterhin 3 Lerngruppen á 18 Schüler je Jahrgang für die Einrichtung einer Oberstufe erforderlich bleiben.

 

-Die Schülerprognose für die Waldorfschule wurde neu mit aufgenommen.

 

-Die Ausführungen zur Hauptschule Alfeld und zur Realschule Alfeld wurden von der Kreisverwaltung überarbeitet.

 

-Bei der IGS Bad Salzdetfurth wurde die Zügigkeit im aktuellen 5. Jahrgang von 4 auf 5 korrigiert. Weiterhin wurde im Text berichtigt, dass die Verwaltung bei der Schule von einer dauerhaften 5-Zügigkeit und einer gymnasialen Oberstufe mit 3 Klassen (anstatt 2 Klassen) ausgeht.

 

-Bezüglich der Richard-von-Weizäcker-Schule wurde eine Aufstellung beigefügt, aus der hervorgeht, dass im Schuljahr 2013/14 11,67 % auswärtige Schüler/innen beschult wurden.

 

Der überarbeitete Schulentwicklungsplan ist als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim und der Stadt Hildesheim wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Oskar-Schindler-Gesamtschule, die Möglichkeiten für eine Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Integrierten Gesamtschule zu eruieren und das Ergebnis den politischen Gremien vorzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1. Schulentwicklungsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schulentwicklungsplan (3937 KB)      
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