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Sachverhalt:
Nach § 39 b Abs. 3 NGO können den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt werden. Alle im Rat vertretenen Fraktionen erhalten entsprechende Zuschüsse.
Unter Berücksichtigung der Überprüfung der Finanzierung der Arbeit der Fraktionen durch das Kommunalprüfungsamt 2006 und die Prüfungsberichte des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die Hj. 1993 bis 1999, hält die Verwaltung eine Neukonzeption der Fraktionsfinanzierung erforderlich.
Für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Fraktionen ist ein Maßstab zu wählen, der einerseits dem Bedarf der Fraktionen gerecht wird, andererseits aber auch dem Gebot der Chancengleichheit Rechnung trägt. Als Maßstab für die Verteilung der Haushaltsmittel ist die Fraktionsstärke sachgerecht. Würden die Mittel aber allein nach der Kopfzahl berechnet, dann wäre dies allzu schematisch, weil ein gewisser Grundbedarf bei allen Fraktionen gleich ist. Die notwendige Differenzierung der Fraktionszuwendungen kann so aussehen, dass der Grundbedarf in einem für alle Fraktionen gleichen Sockelbetrag zusammengefasst wird und eine weitere Mittelverteilung, die insbesondere die Personalkosten der Fraktionen abdecken soll, anhand der Mitgliedsstärke der Fraktionen gewährt wird.
Aus Sicht der Verwaltung wurde bei der Verteilung der Fraktionskostenzuschüsse in der Vergangenheit dem Grundsatz der abgestuften Gleichbehandlung nicht hinreichend Rechnung getragen.
Die folgende Übersicht stellt dar, wie möglicherweise künftig Fraktionskostenzuschüsse gezahlt werden können. Ersichtlich sind auch die bisher gewährten Zuschüsse.
Beschlussvorschlag:
Der Rat wird gebeten, dem im Anhang von der Verwaltung vorgelegten Finanzierungskonzept zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
- Finanzierungskonzept
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 061030_Konzeptiongrp (20 KB) | (8 KB) |