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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.08.2013 hat Frau Karin Loos, wohnhaft in Hildesheim, Quedlinburger Straße 1, die Niederlegung ihres Ortsratsmandats gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit sofortiger Wirkung erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Frau Loos Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Gemeindewahlleiterin hat gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Frau Klaudia Brüggemann, Schneidemühler Straße 24 A, 31141 Hildesheim, über.
Frau Brüggemann hat mit Erklärung vom 16.08.2013 (dem Ortsbürgermeister gegenüber) ihr Mandat angenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat stellt hiermit gem. § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest, dass Frau Karin Loos wohnhaft in Hildesheim, Quedlinburger Straße 1, ihren Sitz im Ortsrat durch Verzicht verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n: