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Sachverhalt:
Der Sportverein Frankenfeld e. V. möchte an der Ostseite seiner Vereinsgebäude die Sanitärräume erweitern. Die überbaubaren Grundstücksflächen, die 1986 bei der Aufstellung des Bebauungsplans HO 78A für Vereinsgebäude vorgesehen waren, sind an dieser Stelle aber bereits ausgefüllt, so dass die festgesetzte Baugrenze durch den Anbau um etwa 5 m überschritten würde.
Da eine Überschreitung in diesem Umfang im Rahmen einer Befreiung nicht mehr genehmigt werden kann, hat der Verein die Stadt gebeten, den Bebauungsplan zu ändern, um das Vorhaben zu ermöglichen. Da nach dem Anbau an der Ostseite immer noch 5 m bis zur Grundstücksgrenze verbleiben, um auf dieser Fläche die Randbegrünung des Sportplatzes zu erhalten, kann dem Wunsch aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich gefolgt werden, so dass ein Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel der Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen gefasst wurde.
Nach Ausarbeitung der Unterlagen kann nun der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst werden. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren zur öffentlichen Auslegung beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans HO 78A „Im westlichen Sauteichsfeld“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
1. Bebauungsplan
2. Begründung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplan (424 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung (53 KB) |