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Sachverhalt:
Herr Stefan Jenner, bisher wohnhaft in Achtum-Uppen, Kleegarten 40, ist verzogen und hat seinen Wohnsitz in Hildesheim mit Ablauf des 31.07.2007 aufgegeben. Mit dieser Wohnsitzaufgaben ist die Wählbarkeitsvoraussetzung des § 35 Abs. 1 Nr. 2 NGO nachträglich entfallen, was zwingend den Sitzverlust von Herrn Jenner im Ortsrat Achtum-Uppen gem. § 37 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 55 f Abs. 1 S. 2 und § 55 b Abs. 1 S. 6 NGO zur Folge hat.
Die Feststellung des Sitzverlustes trifft der Ortsrat in seiner nächsten Sitzung. Mit diesem Beschluss wird der Sitzverlust formell wirksam. Da der Ortsbürgermeister aus der Mitte des Ortsrates zu wählen ist, scheidet Herr Jenner zeitgleich aus seinem Amt als Ortsbürgermeister aus.
Der freigewordene Sitz bleibt bis zum Ende der Wahlperiode vakant, da auf Grund der Ortsratswahl vom 10. September 2006 keine Ersatzperson zur Verfügung steht.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Achtum-Uppen stellt gemäss § 37 NGO fest, dass Herr Stefan Jenner seinen Sitz im Ortsrat Achtum-Uppen verloren hat.
Mit dem Sitzverlust ist gleichzeitig sein Ausscheiden aus dem Amt des Ortsbürgermeisters verbunden.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | X | nein |
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| erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | X | nein |
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| erläutert |
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