|
|
Sachverhalt:
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Naturschutzgebietsverordnungen "Innersteaue unter dem Mastberg" und "Haseder Busch" überarbeitet. Zum einen wurden die Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet "Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg" in den Schutzzweck integriert. Zum anderen wurden die teils im Stadtgebiet und teils im Landkreis gelegenen Grünlandflächen beider Schutzgebiete in einer Verordnung zusammengefasst.
Zusätzliche, bisher nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesene Flächen, wurden nicht mit einbezogen.
Mittlerweile sind die öffentliche Auslegung der
Verfahrensunterlagen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
abgeschlossen. Nach Abwägung aller im Verfahren
eingegangenen Anregungen und Bedenken möchte das NLWKN die Naturschutzgebiets-Verordnung
"Mastberg und Bungenpfuhl" nun in der beigefügten Fassung
veröffentlichen. Mit dem Erlass der neuen Naturschutzgebietsverordnung sollen
gleichzeitig die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Innersteaue unter
dem Mastberg" der Bezirksregierung Hannover vom 02.01.1989, und das
Naturschutzgebiet "Haseder Busch" des Regierungspräsidenten in
Hildesheim vom 28.10.1974, soweit es im Geltungsbereich dieser Verordnung
liegt, aufgehoben werden.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen , dass die Legende der großen Karte momentan nicht
exakt zu dem Text passt. Zu berichtigen ist im Ausdruck der Karte die Legende
folgendermaßen:
Dauergrünland gemäß § 4 Absatz 3 Nummer 1
Dauergrünland gemäß § 4 Absatz 3 Nummer 2
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Finanzielle
Auswirkungen: |
|
ja, in der Vorlage |
X |
nein |
|
|
erläutert |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
|
ja, in der Vorlage |
X |
nein |
|
|
erläutert |
|
|
Anlage/n:
Verordnungstext
Verordnungskarten
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 110907_NLWKN_Mastberg_VO_Text (145 KB) | (39 KB) | |||
2 | öffentlich | 110907_NLWKN_Mastberg_VO_Karte (924 KB) |