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Vorlage - 13/334  

Betreff: Straßenrechtliche Teileinziehung zu einer Fußgängerzone
hier: Arnekenstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Hoffmann, Michael
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
11.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
25.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
06.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Information
18.09.2013 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Lageplan  
Ankündigung Teileinziehung  
Fotodokumentation Nutzungsdefizite  
Schreiben an die Anlieger  

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 07.11.2011 wurde unter TOP N 14 darüber informiert, dass die Einrichtung einer Fußgängerzone auf einer Teilstrecke der Arnekenstraße (Anlage) geprüft und im Vorfeld eines formellen straßenrechtlichen Teileinziehungsverfahrens quasi als freiwillige Bürgerbeteiligung hierzu die Meinung der betroffenen Anlieger erkundet werden solle.

 

Hintergrund der Absicht der Verwaltung zur Einrichtung einer Fußgängerzone sind städtebauliche Gründe. Insbesondere der hohe Anteil ungewünschter und unerlaubter Parkierungsverkehre stören und behindern den städtebaulichen Anspruch an diesen Straßenraum.

 

Die Eigentümer der an der potentiellen neuen Fußgängerzone liegenden Grundstücke wurden mit Schreiben vom 13.11.2012 (Anlage) über die Absicht informiert und um Rückäußerung gebeten. Aufgrund des unvollständigen und ambivalenten Rücklaufs wurde die Anfrage mit Schreiben vom 19.03.2013 wiederholt.

 

Das Ergebnis der Umfrage stellt sich aktuell wie folgt dar:

Betroffene Grundstücke insgesamt: 17 mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 23.134 m²

Rückläufe Pro Fußgängerzone: 11 mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 21.065 m²

Rückläufe Contra Fußgängerzone: 3 mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 1.283 m²

Rückläufe vakant: 3 mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 786 m²

 

In den drei negativen Stellungnahmen werden im Wesentlichen folgende Gründe für die Ablehnung aufgeführt sowie ggf. ein Ergreifen rechtlicher Schritte vorbehalten.

 

-        erschwerte Zugänglichkeit der Grundstücke,

-        negative Folgen auf die Vermietbarkeit von Wohnungen,

-        zeitliche Einschränkung für Warenanlieferungen sowie für Ein- und Ausladevorgänge im öffentlichen Raum,

-        Unannehmlichkeiten mit Fußgängern, wenn die zum Befahren berechtigten Anlieger von ihrem Zufahrtsrecht auf die Grundstücke Gebrauch machen,

-        Einschränkungen in der Erreichbarkeit und Nutzungsmöglichkeit der Grundstücke insbesondere vor dem Hintergrund des Fehlens eigener Einstell- und Haltemöglichkeiten auf dem Grundstück

 

Aufgrund der mehrheitlich positiven Rückmeldungen für eine Fußgängerzone sowohl in Anzahl als auch in Bezug auf die betroffenen Grundstücksflächen beabsichtigt die Verwaltung, das zweistufige straßenrechtliche Teileinziehungsverfahren durchzuführen. Hierbei bleibt es den Kritikern unbenommen, von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

 


Anlage/n:

  1. Lageplan
  2. Ankündigung Teileinziehung
  3. Fotodokumentation Nutzungsdefizite
  4. Schreiben an die Anlieger
  5. Rückläufe der Anlieger (nichtöffentliche Anlage!)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan (989 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Ankündigung Teileinziehung (11 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Fotodokumentation Nutzungsdefizite (1170 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Schreiben an die Anlieger (210 KB)      
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