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Vorlage - 13/333  

Betreff: Markierung von Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf dem Hohnsen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hoffmann, Michael
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
25.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
18.09.2013 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Lageplanskizze  
Querschnitt Lärmaktionsplan  

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Zuge der erfolgten Deckensanierung auf dem Hohnsen zwischen Goschentor und Struckmannstraße beidseitig einen Schutzstreifen und eine Aufstellfläche für Fahrradfahrer zu markieren.

Hiermit wird den Vorschlägen aus den Gutachten zum IVEP und zum Lärmaktionsplan sowie denen aus der Radwegarbeitsgruppe gefolgt.

 

Gleichwohl sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr in der Sitzung am 24.04.2013 dafür ausgesprochen hat, das Thema „IVEP“ gesondert in einem Gesamtpaket im Herbst beraten zu wollen, wird die Ummarkierung des Hohnsen bereits jetzt zur Vorlage gebracht, weil die Neumarkierung der Straße für die notwendige Verkehrslenkung nach der jetzigen Deckensanierung nicht bis dahin zurückgestellt werden sollte.

 

Die vorgeschlagene Ummarkierung erfolgt dergestalt, dass die 10 m breite Fahrbahn, die aktuell wie folgt aufgeteilt ist (von Ost nach West):

-        4,00 m Fahrspur FR Norden

-        4,00 m Fahrspur FR Süden

-        2,00 m Längsparkstreifen

künftig folgende Aufteilung erhält:

-        1,75 m Schutzstreifen FR Norden

-        4,50 m Kfz-Fahrspur ohne Mittelmarkierung für beide FR

-        1,75 m Schutzstreifen FR Süden

-        2,00 m Längsparkstreifen

 

Mit dieser Querschnittsaufteilung lässt sich gemäß „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06“ der PKW-Verkehr auf der 4,50 m breiten Mischspur im Begegnungsfall bei verminderter Geschwindigkeit (< 40 km/h) abwickeln, während bei Begegnungsfällen größerer Fahrzeuge der Schutzstreifen für Fahrradfahrer mitbenutzt werden muss.

 

Zur Realisierung der Maßnahme ist es weiterhin erforderlich, an der Kreuzung Hohnsen/Struckmannstraße das gesonderte Signal für den Linksabbieger aus den nördlichen Hohnsen in die Stuckmannstraße aufzugeben und mit Mindestbreiten bei der Querschnittsaufteilung zu arbeiten. Dieses wird aber in den vorliegenden Gutachten als unkritisch angesehen, da weiterhin eine vertretbare Leistungsfähigkeit erhalten bleibt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vorgeschlagenen Ummarkierung des Hohnsen wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Lageplanskizze
  2. Querschnitt Lärmaktionsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplanskizze (4265 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Querschnitt Lärmaktionsplan (223 KB)      
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