Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/332  

Betreff: Beitritt der Stadt Hildesheim zum Atemschutzverband Landkreis Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schmitz, Klaus
Federführend:37 Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
26.08.2013 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Der Kreisfeuerwehrverband als Interessenvertretung der Feuerwehren in Stadt und Landkreis Hildesheim hat in einem Konzeptpapier für den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren im Landkreis Hildesheim unter anderem vorgeschlagen, einen landkreisweiten Atemschutzverband zu gründen.

 

Die Vorteile für die Kommunen und die Feuerwehren werden in folgenden Bereichen gesehen:

 

-          Entlastung des Ehrenamtes

-          Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (FwDV7)

-          Verbesserung der Ausbildung für die Feuerwehrmitglieder

-          Einheitliche Geräte und Systeme erleichtern die Einsatzstellenlogistik, sparen Reserven und reduzieren die Ersatzteillagerkosten

-          Kosteneinsparung durch gemeinsame Beschaffung

 

Insgesamt wird von einem solchen Atemschutzverband eine Verbesserung der Qualität, der Ausstattung der Feuerwehren und eine Reduzierung der Kosten für die Kommunen erwartet.

 

Bestandteil des Konzeptes ist eine oder mehrere zentrale Atemschutzwerkstätten, die in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Hildesheim und/oder in der Feuerwache der Berufsfeuerwehr sein könnten.

 

Die Gemeinden im NSGB des Landkreises haben sich dieses Konzept zu eigen gemacht und beabsichtigen einen solchen Atemschutzverband zu gründen. Aktuell werden entsprechende politische Beschlüsse zum Beitritt in den einzelnen Gemeinden gefasst.

 

Der NSGB hat den Landkreis und die Stadt Hildesheim angesprochen und eine Mitgliedschaft im Atemschutzverband angeboten. Die Gemeinden haben sich und den anderen Partnern eine Frist zur Entscheidung über eine Teilnahme bis zum 01.10.2013 gesetzt.

 

In Gesprächen mit Vertretern des NSGB und des Landkreises wurde herausgearbeitet, dass die Gemeinden sich die Einbeziehung der Werkstätten sowohl der Stadt als auch des Landkreises als Dienstleister vorstellen können. Dabei behalten sie sich aber einen Vergleich der Wirtschaftlichkeit gegenüber anderen Lösungen ausdrücklich vor. Aufgrund der besonderen Situation, dass Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr die Arbeiten während ihrer einsatzfreien Arbeitsdienstzeit durchführen und diese Mitarbeiter für den Einsatzdienst sowieso vorgehalten werden müssen, ist davon auszugehen, dass die Werkstatt wirtschaftlich für die anderen Gemeinden arbeiten kann und für die Stadt Hildesheim Mehreinnahmen regenerieren kann.

 

Bevor die Frage eines oder mehrerer möglicher Dienstleister geklärt wird, wollen die Gemeinden des NSGB den Verbund gründen und die Mitglieder festlegen.

 

Um die Option der Teilnahme an dem Konzept und des wirtschaftlichen Nutzens durch die Atemschutzwerkstatt zu erhalten, wäre es notwendig, dass die Stadt Hildesheim ihre prinzipielle Bereitschaft durch einen Beitritt zum Atemschutzverband erklärt. Damit wäre noch keine endgültige Festlegung auf die Form der Mitwirkung verbunden.

 

Der NSGB hat einen Entwurf für eine Satzung des Zweckverbands erstellen lassen, die nach erster juristischer Prüfung noch der Überarbeitung bedarf. Aus diesem Grunde kann die Satzung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Hildesheim erklärt ihre prinzipielle Bereitschaft zum Beitritt zum Atemschutzverband Landkreis Hildesheim mit dem perspektivischen Ziel, vorbehaltlich einer wirtschaftlichen Darstellbarkeit, als Dienstleiter für die Werkstattarbeiten aufzutreten.

Vor einem endgültigen Beitritt bedarf es eines Ratsbeschlusses über die Satzung des Zweckverbands.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(Berechnung erfolgt nach Konkretisierung der Form der Mitwirkung)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

 

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