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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.08.2013, hat Frau Ursula Oehlschläger, wohnhaft in Hildesheim, Bergstraße 31, die Niederlegung ihres Ortsratsmandats gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) mit Wirkung vom 31.07.2013 erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Frau Oehlschläger Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Gemeindewahlleiter hat gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 3 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt: Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlages der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Frau Marie-Katrin Hilgenfeld, Erich-Pommer-Straße 10, 31137 Hildesheim, über. Frau Hilgenfeld hat mir Erklärung vom 18.08.2013 ihr Mandat angenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Moritzberg/Bockfeld stellt hiermit gem. § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest, dass Frau Ursula Oehlschläger, wohnhaft in Hildesheim, Bergstraße 31, ihren Sitz im Ortsrat durch Verzicht verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n: