Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/327  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplans HT 211 "Carl-Zeiss-Straße"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplanänderung  
Begründung  

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Himmelsthür, südlich der Straße „Linnenkamp“. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2012 den Aufstellungsbeschluss zu dieser Bebauungsplanänderung mit dem Ziel beschlossen, die Planfestsetzungen an das aktuelle Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim anzupassen. Demzufolge und zur gleichzeitigen Sicherung des bestehenden Gewerbegebiets als Standort für das produzierende Gewerbe ist in dieser Bebauungsplanänderung ein Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen (mit Ausnahme von Kraftfahrzeughandel) und der Ausschluss von Vergnügungsstätten erfolgt.

 

Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderung nicht berührt werden, konnte die Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde demgemäß verzichtet.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 211 „Carl-Zeiss-Straße“ hat in der Zeit vom 14.05.2013 bis 13.06.2013 im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der betroffenen Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel zur öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 02.05.2013 bis 07.06.2013.

 

In beiden Beteiligungsverfahren wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben. Zum Abschluss ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans HT 211 „Carl-Zeiss-Straße“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans HT 211 „Carl-Zeiss-Straße“ wird beschlossen.

 



Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Bebauungsplanänderung
  2. Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplanänderung (1480 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (64 KB)      
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