Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/324  

Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplans NE 158 "Neuhofer Straße"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
3. Änderung des Bebauungsplans  
Begründung  

Sachverhalt:

 

In der Ortsmitte von Neuhof wurde zwischen Neuhofer Straße und Anton-Gebe-Straße im Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, die in dem seinerzeit vorgesehenen Umfang nicht ausgebaut wurde und auch künftig nicht über den heutigen Bestand hinaus erweitert werden muss. In Verbindung mit der bisherigen Baugrenze steht die öffentliche Verkehrsfläche einer angestrebten Innenentwicklung durch Schließung von Baulücken entgegen. Die nicht benötigte öffentliche Verkehrsfläche wird daher in Baugrundstücksfläche umgewandelt und die Baugrenze entsprechend angepasst. In diesem Zuge wird konsequenterweise ebenfalls die derzeit unverpachtete und damit ungepflegte städtische Grünfläche südlich des Ehrenmals in Bauland umgewandelt.

 

Angesichts der Tatsache, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, konnte die Aufstellung dieser Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Die betroffenen Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.05.2013 bis zum 01.07.2013 beteiligt. Dabei wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

 

In der Zeit vom 11.06.2013 bis 10.07.2013 hat der Entwurf der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Dazu wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Zum Abschluss des Verfahrens ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplans NE 158 „Neuhofer Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplans NE 158 „Neuhofer Straße“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. 3. Änderung des Bebauungsplans
  2. Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 3. Änderung des Bebauungsplans (317 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (64 KB)      
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