Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/323  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans OS 280 "Lindholz"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
4. Änderung des Bebauungsplans  
Begründung  

Sachverhalt:

 

Im Süden der Ortschaft Ochtersum südlich der Straße „Sohldfeld“ sind die Grundstücke mit den Hausnummern 79, 81, 83, 85, 87, 89, 91, 93 und 95 mit Reihenhäusern bebaut. Als Ersatz für einen Keller erhielten diese Häuser vor dem Haus einen Raum für Therme und Abstellzwecke. Dadurch wurde die durch die Baugrenzen festgesetzte Bautiefe von 15 m von Anfang an vollständig ausgenutzt. Aufgrund der vorhandenen Grundstückstiefen von bis zu 21 m, ist es städtebaulich vertretbar, dem Wunsch der Anwohner nachzukommen und eine angemessene Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen für Terrassenüberdachungen und Wintergärten um 5 m vorzusehen.

 

Angesichts der geringfügigen Änderung und der Tatsache, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde die Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

 

Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 11.03.2013 bis 09.04.2013 statt. Auf eine frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB konnte verzichtet werden.

 

Die betroffenen Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.06.2013 bis zum 26.07.2013 beteiligt. Dazu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgebracht.

 

In der Zeit vom 26.06.2013 bis 25.07.2013 hat der Entwurf der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Dabei wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Zum Abschluss des Verfahrens ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen.

 



Beschlussvorschlag:

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplans OS 280 „Lindholz“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans OS 280 „Lindholz“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. 4. Änderung des Bebauungsplans
  2. Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 4. Änderung des Bebauungsplans (713 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (64 KB)      
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