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Vorlage - 13/309  

Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E "Schratwanne"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Itzum-Marienburg Anhörung
03.09.2013 
Sitzung des Ortsrates Itzum-Marienburg ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
25.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan  

Sachverhalt:

 

In der Ortschaft Itzum befinden sich in dem Ladenzentrum an der Straße „In der Schratwanne“ ein Lebensmittelvollsortimenter mit Bäckerladen und Getränkemarkt, eine Bankfiliale und ein Lebensmitteldiscounter. Beide Lebensmittelmärkte beabsichtigen ihre Verkaufsflächen zu erweitern, um sich den heutigen Vorstellungen und Anforderungen an die Präsentation der Sortimente anpassen zu können.

 

Bei dem Vollsortimenter soll dies dadurch ermöglicht werden, dass die Büro- und Sozialräume in die Ebene eines 1. Obergeschosses verlagert werden und die dadurch freiwerdenden Flächen im Erdgeschoss in Verkaufsflächen umgewandelt werden. Der Discounter soll um ca. 5 m nach vorn und nach hinten bis an die Grenze des Schulgrundstücks erweitert werden.

 

Insgesamt gehen hierdurch unmittelbar zwei Parkplätze verloren und der Unterstand für Einkaufswagen und Fahrräder muss neu organisiert werden, was weitere Stellplatzflächen in Anspruch nimmt. Die Nutzung der Freiflächen bleibt aber ansonsten im Wesentlichen unberührt. Die Grenzbebauung am Schulgrundstück kann durch eine Abstandsbaulast geregelt werden.

 

Die Verträglichkeit der Verkaufsflächenerweiterung in Bezug auf andere Nahversorgungsstandorte wird durch ein Gutachten nachzuweisen sein. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass ein Potential zur Erweiterung besteht, dass sich für die Grundstücksgesellschaft, die Eigentümerin des Ladenzentrums ist, und die Marktbetreiber zu realisieren lohnt. Damit kann der Aufstellungsbeschluss bereits gefasst werden und somit der Planungsprozess eingeleitet werden.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

- Erweiterung der Verkaufsflächen

 



Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans IZ 197 E „Schratwanne“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (75 KB)      
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