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Sachverhalt:
6. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Hildesheim
sowie
4. Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Hildesheim
Die Erfahrungen der vergangenen Winter wurden zum Anlass genommen die aktuelle Straßenreinigungssatzung insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Diese Prüfung hat zu folgenden Änderungsvorschlägen geführt.
Einführung von Prioritätenstufen bei dem Winterdienst
Die bisherige Reinigungsklasse 9 (nur Winterdienst) wird aufgelöst. Sie wird ersetzt durch die Prioritätsstufen A (Hauptverkehrsstraßen, insbesondere Ein- und Ausfallstraßen, das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Straßen oder Straßenabschnitte, die aufgrund ihrer Lage (Steigungs-/ Gefällestrecke) als besonders gefährlich zu bezeichnen sind, B (Straßen mit bedeutendem Fahrzeugverkehr, z.B. Erschließungsstraßen) und C (Straßen mit unbedeutendem Fahrzeugverkehr, z.B. Wohnstraßen, Nebenstraßen). Der Winterdienst wurde bereits in der Vergangenheit nach Prioritätenstufen durchgeführt, konnte jedoch anhand der einheitlichen Reinigungsklasse nach der Straßenreinigungssatzung auch nur einheitlich als Winterdienst abgerechnet werden.
Allgemeine rechtliche Grundlage:
Zur Rechtsklarheit soll explizit in die Straßenreinigungssatzung der Passus aufgenommen werden, dass der Winterdienst auf der Fahrbahn auf den Anlieger übertragen wird, soweit die Straßen nicht im Straßenverzeichnis aufgenommen sind.
Folgende Straßen sind in das Straßenverzeichnis (Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Hildesheim) neu aufzunehmen:
- Heinrichstraße (Von Peiner Straße bis Ludolfingerstraße) (RK 2)
- Peiner Landstraße (von Heinrichstraße bis Hildebrandstraße) (RK1)
- Goslarsche Landstraße (Einmündung „An der Ortsschlumpquelle“ bis zur Ameos Klinik) (RK 1)
- Beusterstraße (RK 1)
- Wiesenstraße (bis Wendehammer) (RK 1)
- Lucienvörder Allee (Alfelder Straße bis Sportplatz) (RK 1 anstatt RK 9)
- Bennoburg (Königstraße bis Laubaner Straße) (RK 1)
- Moritzberger Weg (RK 1 anstatt RK 9)
- Triftstraße (Einmündung „Geschwister-Scholl-Straße“ bis „An der Wilhelmshöhe“) (RK 1 anstatt RK 9)
- Am Nordfeld ( Winterdienst, Priorität A)
- Hinter dem Dorfe (Buswendeschleife) (Winterdienst, Priorität A)
- Reitweg (Einmündung „Hinter dem Dorfe“ bis „Sorsumer Hauptstraße“) (Winterdienst, Priorität A)
- Auf den Steinen (Winterdienst, Priorität A), gesamte Straße
- Gerhard-Hauptmann-Straße (gesamte Straße) (Winterdienst, Priorität A)
- Gesamter Hagentorwall (RK 1)
- Stadtweg (Winterdienst, Priorität A)
- Hildesheimer Straße (von Im Krugfeld bis Himmelsthürer Straße einschließlich Sackgasse bis Hildesheimer Straße 20) (RK 1)
- Lademühlenfeld (Von Münchewiese bis Einmündung Vor der Lademühle)(Winterdienst, Priorität A)
- Herbert-Quandt-Straße (von Bavenstedter Straße bis Am Müggelsee) (RK1)
- Kaneelstraße (RK 2)
- Kniphofstraße (RK 1)
- Egloffsteinstraße (Winterdienst, Priorität A).
Außerdem sollte eine neue Reinigungsklasse, die 14-tägig durchgeführt wird, eingeführt werden, da bei einigen Straßen eine wöchentliche Reinigung zu viel wäre, jedoch insgesamt eine Reinigung notwendig ist. Diese Reinigungsklasse müsste neu in die Straßenreinigungssatzung bzw. Straßenreinigungsverordnung aufgenommen werden.
Folgende Straßen sollten in diese Reinigungsklasse aufgenommen werden:
- Neuhofer Straße
- Marienroder Straße
Weiterhin werden folgende Änderungen des Straßenverzeichnisses durch den FB Tiefbau und Grün vorgeschlagen:
- Doebnerstraße: Änderung von RK 2 auf RK 1, da die wöchentliche Reinigung ausreichend ist
- Ehrlicherstraße: Änderung von RK 2 auf RK 1, da die wöchentliche Reinigung ausreichend ist
- Hermann-Seeland-Straße: Änderung von RK 2 auf RK 1, da die wöchentliche Reinigung ausreichend ist
- Glockengießer Weg: Neuaufnahme mit Winterdienst, Priorität A wegen Steigung
- Isermeyerstraße: Neuaufnahme mit Winterdienst, Priorität B
- Dornierstraße: Neuaufnahme mit RK 1 (Gewerbegebiet Nord Lerchenkamp)
- Fokkerstraße: Neuaufnahme mit RK 1 (Gewerbegebiet Nord Lerchenkamp)
- Sierstorfkamp: Neuaufnahme mit Winterdienst, Priorität A (Zufahrt Feuerwehrhaus)
- Senator-Braun-Allee: Neuaufnahme mir RK 1, wurde erst eingemeindet, vielbefahrene Straße
- Herausnahme der Nebenfahrbahn der Senator-Braun-Allee (gibt es nicht mehr)
- Otto-Franzius-Straße: Neuaufnahme mit RK 1 (Gewerbegebiet Münchewiese)
- Ernst-Morsch-Straße: Neuaufnahme mit RK 1 (Gewerbegebiet Münchewiese)
- Eduard-Ahlborn-Straße: Neuaufnahme mit RK 1 (Gewerbegebiet Münchewiese)
- Frankenstraße ( von Einumer Straße bis Berliner Straße: Änderung von RK 9 auf RK 1 (Buslinie, Reinigung den Anliegern nicht zumutbar)
- Brauhausstraße: Neuaufnahme mit Winterdienst, Priorität A wegen Steigung (von Elzer Straße bis Brauhausstraße 41 (Seniorenresidenz))
- Stadtfeld (zwischen Triftäckerstraße): Änderung von RK 9 auf RK 1 (hoher Verschmutzungsgrad)
- Heiligenweg: Neuaufnahme mit Winterdienst, Priorität A (Steigung)
- Am Nordfeld: Neuaufnahme mit Winterdienst, Priorität A (Diakonische Werke)
- Hottelner Weg (von Lerchenkamp bis An der Scharlake): Änderung von RK 1 auf Winterdienst, Priorität A (Reinigung findet bereits nicht mehr statt, Anlieger zahlen bereits keine Gebühren mehr)
- Wackenstedter Straße: Neuaufnahme mit RK 1(wie alle anderen Nebenstraßen in dem Gebiet, Reinigung den Anliegern nicht zumutbar)
- Gallbergstieg: Änderung von RK 9 auf RK 1 (hohe Verunreinigungen durch hohe Bäume)
- Phönixstraße: Neuaufnahme mit RK 1 (Buslinie, Anliegern Reinigung nicht zumutbar)
- Barienroder Straße (von Kurt-Schumacher-Straße bis Ampelkreuzung L485): Änderung von RK 2 auf RK 1(wöchentliche Reinigung ausreichend)
- Kurt-Schumacher-Straße: Änderung von RK 2 auf RK 1 (wöchentliche Reinigung ausreichend)
- Steinbergstraße: Änderung von RK 2 auf RK 1 (wöchentliche Reinigung ausreichend)
- Martin-Boyken-Ring: Neuaufnahme mit Winterdienst, Priorität A , da es sich um eine vielbefahrene Straße handelt, viele Beschwerden in der Vergangenheit
- Mühlenberg: Neuaufnahme mit Winterdienst, Priorität A (Steigung, Müllabfuhr) (von Itzumer Hauptstraße bis zum Friedhof)
- Alte Heerstraße: Änderung von RK 2 auf RK 1 (wöchentliche Reinigung ausreichend)
- Mittelstraße: Herausnahme, da die Straße nicht mehr existiert
- Louise-Cooper-Straße: Neuaufnahme mit Winterdienst, Priorität A (Weg für Rettungsfahrzeuge)
- Wellenteich: Neuaufnahme mit Winterdienst, Priorität A (Weg für Rettungsfahrzeuge)
- Justus-Jonas-Straße: Änderung von RK 9 auf RK 1 (hohe Verunreinigung durch hohe Bäume)
- Kennedydamm: Von Zingel bis Einumer Straße weiterhin RK 2, ab Einumer Straße RK 1 (geringere Verschmutzung)
- Bahnhofsplatz: weiterhin RK 7, Zwischenstück von Bahnhofsallee bis Butterborn RK 1 (kein hoher Verschmutzungsgrad)
- Scheelenstraße: insgesamt RK 7
- Linnenkamp: insgesamt RK 1
- Am Schwarzen Weg: RK 1 (RK 9 überflüssig, da in RK 1 mit inbegriffen)
- Pelizaeusplatz: Änderung von RK 7 auf RK 2 (Verschmutzungsgrad deutlich gesunken)
- Friesenstraße: Änderung von RK 7 auf RK 3 (Verschmutzungsgrad deutlich gesunken)
- Ringstraße (rein deklatorische Änderung: ab Kirschenweg bis Kreisstraße 203 in deren westlichen Verlauf)
- Hildebrandstraße (Begrenzung „bis Lohdestraße“ ändern)
- Itzumer Hauptstraße (Begrenzung „bis Bus-Endhaltestelle“ ändern)
- Bischof-Janssen-Straße (neuer Zusatz: ohne westliche Verbindung zur Oldekopstraße) RK 2
- Bischof-Janssen-Straße (westliche Verbindung zur Oldekopstraße) (RK 1)
- Kurt-Degener-Ring: (Haupterschließungsstraße Neubaugebiet Hohe Rohde) (Winterdienst, Priorität A)
- Domhof: Herausnahme, da es sich hier mittlerweile um eine Privatstraße handelt
Weiterhin wird angeregt eine weitere Reinigungsklasse 3 (3x wöchentlich) einzurichten, da die Erfahrungen gezeigt haben, dass in manchen Straßen eine 2-wöchentliche Reinigung nicht ausreichend ist, jedoch eine Reinigung von 6 mal pro Woche zu hoch.
In die Reinigungsklasse 3 sollten folgende Straßen eingeordnet werden:
- Bahnhofsallee
- Hannoversche Straße
- Friesenstraße.
Durch die Einführung von neuen Reinigungsklassen, der Abschaffung der Reinigungsklasse 9 und der gleichzeitigen Einführung von Prioritätenstufen bei dem Winterdienst ist der § 4 der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Hildesheim entsprechend zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Die 6. Änderung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Hildesheim (Straßenreinigungssatzung) wird beschlossen.
Die 4. Änderung zur Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Hildesheim (Straßenreinigungsverordnung) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 6. Änderung der Straßenreinigungssatzung (35 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage Straßenverzeichnis (145 KB) | ||||
3 | öffentlich | 4. Änderung der Straßenreinigungsverordnung (31 KB) |
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