Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/296  

Betreff: Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brönneke, Carola
Federführend:20 Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
21.08.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
26.08.2013 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung  
Plan-BAB 2014  
Gebührenbedarfsberechnung  
Auswirkungen der Gebührenanpassung  
Betriebsabrechnung 2011  
Übersicht 2008 - 2012  
Straßenverzeichnis mit Gebührenvergleich neu/alt  

Sachverhalt:

 

Die Straßenreinigungsgebührensatzung soll zum 01.01.2014 geändert werden. Damit sind folgende Änderungen verbunden:

 

1) Im Ergebnis werden die künftigen Gebühren um bis zu 40 % geringer ausfallen als die aktuellen, seit dem 01.07.2009 geltenden Beträge.

 

Hintergrund ist die Rekommunalisierung der Straßenreinigung durch die deutliche Einspareffekte erzielt werden konnten. Die Verträge mit den Firmen sind sukzessive ausgelaufen, der letzte Vertrag endete zum 15.10.2011. Der Jahresabschluss 2011 (Betriebsabrechnung) weist eine Kostenüberdeckung von rd. 216.000 € aus. Dieser Überschuss wird dem Gebührenzahler zurückgegeben, indem die Gebühren im Jahr 2014 sinken werden. Damit wird den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes Rechnung getragen, wonach Überschüsse innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen sind.

 

2) Eine weitere Neuerung ergibt sich bei der Bemessung der Gebühr für den Winterdienst.

 

Bislang bemisst sich die Gebühr für den Winterdienst nach der Häufigkeit der Sommerreinigung, zukünftig richtet sie sich nach der Priorität, mit der eine Straße im Winterdienst behandelt wird. Damit folgt die Stadt Hildesheim künftig der im Jahr 2012 geänderten Rechtsprechung eines niedersächsischen Verwaltungsgerichts.

 

Für die Durchführung des Winterdienstes sind die Straßen der Stadt in die Prioritäten A, B und C eingeteilt.

 

Höchste Priorität (A) haben Hauptverkehrsstraßen, Rettungsstrecken, das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Strecken mit starkem Gefälle.

 

Straßen mit bedeutendem Fahrzeugverkehr, z.B. Erschließungsstraßen, sind in die Priorität B eingestuft. Straßen mit unbedeutendem Fahrzeugverkehr, z.B. Wohn- und Nebenstraßen fallen unter die Priorität C.

 

Gebührenmaßstab für die Sommerreinigung und den Winterdienst ist die sogen. Frontmeterlänge. Darunter ist die Länge in Metern zu verstehen, mit der das Grundstück an der zu reinigenden Straße anliegt.

 

Gebührenvergleich Sommerreinigung:

 

Die Gebühr für die Sommerreinigung beträgt derzeit in Reinigungsklasse 1 (einmal wöchentliche Reinigung) 4,69 €/Frontmeter. Der neue Gebührensatz beläuft sich auf 2,96 €/Frontmeter.

 

Die Gebühr für die übrigen Reinigungsklassen (2 = 2 x wöchentliche Reinigung / 3 / 6 / 7 / 14 = 14 tägige Reinigung) ergibt sich - bisher wie auch zukünftig - durch Multiplikation der Reinigungshäufigkeit mit dem Gebührensatz der Reinigungsklasse 1.

 

 

Bisheriges Gebührenmodell Winterdienst:

 

Wird beispielsweise eine Straße zur Zeit zweimal wöchentlich gereinigt (Reinigungsklasse 2), ist die Gebühr mit 0,54 € pro Frontmeter doppelt so hoch wie bei wöchentlich einmaliger Reinigung (Reinigungsklasse 1) mit 0,27 €. Entsprechend ist bislang der Gebührenanteil für den Winterdienst in Reinigungsklasse 2 doppelt so hoch wie in Reinigungsklasse 1. Für Straßen, in denen nur Winterdienst durchgeführt wird, gibt es bislang nur einen einheitlichen Gebührensatz (0,27 €/Frontmeter).

 

Neues Gebührenmodell Winterdienst ab 2014:

 

Zukünftig entfällt auf die Straßen, die vorrangig und damit häufiger bedient werden, eine höhere Gebühr.

 

So werden z.B. die Straßen der Priorität A im Schnitt 4,5 Mal so häufig bedient, wie die Straßen der Priorität C, so dass die Gebühr in der Priorität A mit 0,77 € pro Frontmeter 4,5 Mal so hoch ist, wie die in Priorität C mit 0,17 € pro Frontmeter. Der Gebührensatz für Priorität B beträgt 0,26 €/Frontmeter.

 

Zusammenfassung Sommerreinigung / Winterdienst:

Nur in Straßen, in denen keine Sommerreinigung sondern nur Winterdienst mit der Priorität A durchgeführt wird, kommt es zu einer Gebührenerhöhung. Anstelle einer Gebühr von 0,27 €/Frontmeter fallen hier künftig 0,77 €/Frontmeter an.

Für alle anderen Gebührenpflichtigen ist eine ergibt sich eine Gebührensenkung.

 

3) Alle Straßen wurden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich ihrer Eingruppierung in die Straßenreinigungsklassen (Reinigungshäufigkeit im Sommer) und ihrer Priorität für den Winterdienst überprüft. Sofern erforderlich wurde die Einstufung angepasst.

 

Infolge dieser Überprüfung werden zwei neue Straßenreinigungsklassen für die Sommerreinigung eingeführt: Reinigungsklasse 3 (3 x wöchentlich) und Reinigungsklasse 14 (14-tägig).

Diesbezüglich wird im Einzelnen auf die Sitzungsvorlage  13/298 „Änderung der Straßenreinigungssatzung“ verwiesen.

 

Der Kalkulationszeitraum umfasst die Zeit vom 01.01. – 31.12.2014. Für das Jahr 2015 ist eine erneute Überprüfung und ggf. Anpassung der Gebühren erforderlich.

 



Beschlussvorschlag:

 

Die 5. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. 5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
  2. Plan-BAB 2014
  3. Gebührenbedarfsberechnung
  4. Auswirkungen der Gebührenanpassung
  5. Betriebsabrechnung 2011
  6. Übersicht 2008 – 2012
  7. Straßenverzeichnis mit Gebührenvergleich neu/alt

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung (6 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Plan-BAB 2014 (101 KB)      
Anlage 6 3 öffentlich Gebührenbedarfsberechnung (107 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich Auswirkungen der Gebührenanpassung (45 KB)      
Anlage 4 5 öffentlich Betriebsabrechnung 2011 (119 KB)      
Anlage 5 6 öffentlich Übersicht 2008 - 2012 (50 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Straßenverzeichnis mit Gebührenvergleich neu/alt (166 KB)      
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