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Sachverhalt:
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Referat 32 - Kommunalangelegenheiten ( Kommunalaufsicht ) - hat mit Bescheid vom 11.07.2013 den Haushalt 2013 mit Nebenbestimmungen bezüglich der §§ 2 (Kreditermächtigung) und 3 (Verpflichtungsermächtigungen) der Haushaltssatzung genehmigt.
Einzelheiten hierzu sowie zur Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Hildesheim durch die Aufsicht sind dem anhängenden Bescheid zu entnehmen.
Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Genehmigungsbescheid MI (314 KB) |