Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/293  

Betreff: Rahmenplan Interkommunaler Gewerbepark Nord, Planungsverbund Giesen - Hildesheim
- Beschluss zur Modifizierung des städtebaulichen Konzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rückert, Thorsten
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Drispenstedt Anhörung
20.08.2013 
Sitzung des Ortsrates Drispenstedt ungeändert beschlossen   
Ortsrat Nordstadt Anhörung
29.08.2013 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Rahmenplan Gewerbepark Nord  

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2009 wurde durch die Gremien der beiden Partnerkommunen ein neuer Rahmenplan für die räumliche Entwicklung des Gewerbepark Nord beschlossen (Beschluss des Rates Hildesheim v. 16.02.2009; Vorlage 09/004), um unter anderem auf die veränderten Randbedingungen im Zuge des Stichkanalausbaus eingehen zu können. So ermöglicht die künftige Linienführung der Bundesstraße 6 die Erweiterung des Hafens Hildesheim und die Errichtung einer Anlage des Kombinierten Verkehrs (Umschlag Wasser – Straße - Schiene), welche zu einem Güterverkehrszentrum ausgebaut werden kann.

 

Aufgrund seiner Lage an Kanal, Bahn und Bundesfernstraßennetz (B 6, BAB 7) sowie der Verortung am Schnittpunkt wichtiger europäischer Handelsbeziehungen [Nord-Süd und Ost-West], ist der Standort prädestiniert als überregionale Logistikdrehscheibe und Gewerbestandort. Somit kristallisierte sich der Logistiksektor als Leit- und Führungsbranche für die Profilierung des Gewerbeparks heraus. Ergänzend wurden Flächenangebote für Gewerbe- und Dienstleistungsansiedlungen vorgesehen.

 

Ziel der Rahmenplanung war und ist es, ein städtebauliches Grundgerüst zu erarbeiten, das trotz räumlicher Vorgaben, flexibel genug bleibt, um auf veränderte Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Gewerbetreibenden eingehen zu können.

 

Parallel zur Weiterführung der Planungen zur Verlegung der B 6, der Anlage für den Kombinierten Verkehr etc. wurde im sogenannten Zustimmungsgebiet des Planungsverbundes das Gewerbegebiet Nord, „Am Flugplatz“ weiterentwickelt und befindet sich in der Realisierung. Das Gebiet wird über die Baurat-Köhler-Straße erschlossen und bildet den Auftakt zum Gewerbepark Nord.

 

Aufgrund der guten Verkehrsanbindung und Nähe zur Bundesautobahn 7 mit der Anschlussstelle Hildesheim-Drispenstedt werden für diesen Bereich vermehrt Anfragen von großflächigen Logistikunternehmen gestellt. So wurde in der ersten Jahreshälfte 2013 ein Logistikprojekt mit einer Grundstücksfläche von ca. 8,5 ha realisiert.

 

Die Flächen nördlich der Landebahn, die sich im Besitz der Stadt Hildesheim befinden und planungsrechtlich durch den Bebauungsplan HN / DR 292 „Nordöstlich des Landeplatzes“ von 2001 gesichert sind, werden infolgedessen wieder offensiv vermarktet. Der Bebauungsplan sieht allerdings ein nicht mehr marktkonformes verzweigtes Straßennetz für eine kleinteilige Entwicklung vor.

 

Vor diesem Hintergrund werden zurzeit das bestehende Planungsrecht (Vorlage 12/429) und das Erschließungssystem geändert, um aktuell nachgefragte Grundstücksgrößen bedienen und die Flächen bedarfsgerecht vermarkten zu können. Gleichzeitig besteht die Chance, dass bislang festgesetzte Entwässerungssystem zu optimieren.

 

So wird auf das im Ursprungsbebauungsplan HN 292 „Nordöstlich des Landeplatzes“ festgesetzte Versickerungsbecken östlich der Bahn verzichtet und stattdessen ein modulares System zur Versickerung des Niederschlagswassers nördlich der Landebahn in den geplanten Grünzügen vorgesehen.

 

Aufgrund der neuen Entwicklungen ist die bestehende Rahmenplanung zum Gewerbepark Nord aus dem Jahr 2009 zu überarbeiten und an die aktuellen Planungen anzupassen. Das städtebauliche Grundkonzept bleibt erhalten.

 

Planänderungen zum Konzept von 2009:

 

Die Weiterführung der Baurat-Köhler-Straße war seinerzeit optional vorgesehen und sollte bei Bedarf realisiert werden. Da eine Flächenerschließung von Norden und Westen erst nach der Realisierung der B 6-Verlegung bzw. des A 7 Anschlusses möglich ist, wird die Baurat-Köhler-Straße nunmehr als zweites Rückgrat der Erschließung ausgebildet. Aus diesem Grund erfolgt eine direktere Anbindung zur Autobahn. Sie wird im bestehenden Straßennetz parallel zur Gemeindegrenze zu Harsum geführt und im Bereich der geplanten Anschlussstelle Hildesheim Nord an den Autobahnzubringer angeschlossen.

 

Im Gegenzug entfällt der südliche Durchstich parallel zur Landebahn und zur B 6, um eine zusammenhängende Fläche mit einem Alleinstellungsmerkmal von einer Größe von 20 ha anbieten zu können. Verkehrlich hat der Wegfall keine negativen Auswirkungen, da nördlich der Fläche eine direkte Anbindung an die B 6 gegeben ist. Die vorgesehenen Nutzungsarten im südlichen Bereich des Rahmenplanes werden flexibler gestaltet und um den Bereich Logistik erweitert. Somit kann im Rahmen der Bauleitplanverfahren die abschließende und bedarfsorientierte Entscheidung getroffen werden, welche Nutzungsart weiterverfolgt werden soll.

 

Zur Optimierung des Flächenzuschnittes wird gleichzeitig der zentrale Grünzug modifiziert und geringfügig nach Westen verschoben. Innerhalb des Grünzuges sind wie in der Ursprungsplanung die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Gleichzeitig können diese Flächen fußläufigen Wegeverbindungen dienen und von den Beschäftigten als Aufenthaltsbereiche wahrgenommen werden. Hinzu kommt die Nutzung der Flächen für Versickerungsanlagen. So erfolgt innerhalb des Grünzuges im Rahmen des oben beschriebenen Bebauungsplanverfahrens die Festsetzung eines zentralen Versickerungsbeckens und einer naturnahen Parkanlage. Das Versickerungsbecken ist Teil eines modularen Systems, welches im weiter östlich liegenden Becken seinen Auftakt findet.

 

Der Planungsverbund hat in seiner Sitzung vom 05.06.2013 der überarbeiteten Rahmenplanung zugestimmt und sie zur Beschlussfassung in die zuständigen Gremien der beiden Partnerkommunen verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der überarbeiteten Rahmenplanung wird zugestimmt. Sie dient als Grundlage für den weiteren Planungs- und Entwicklungsprozess des „Interkommunalen Gewerbeparks Nord“.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Rahmenplanung Gewerbepark Nord

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Rahmenplan Gewerbepark Nord (3059 KB)      
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