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Vorlage - 13/292  

Betreff: 2. Änderung und Teilaufhebung Bebauungsplan HN / DR 292, "Nordöstlich des Landeplatzes"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rückert, Thorsten
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Drispenstedt Anhörung
20.08.2013 
Sitzung des Ortsrates Drispenstedt ungeändert beschlossen   
Ortsrat Nordstadt Anhörung
29.08.2013 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
11.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplanentwurf  
Entwurfsbegründung  
Umweltbericht  
Schalltechnische Untersuchung  
Grünordnerischer Fachbeitrag  
Verkehrsuntersuchung  

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet bildet den Auftakt zum Interkommunalen Gewerbepark Nord, der gemeinsam mit der Gemeinde Giesen entwickelt wird. Es liegt nördlich des Verkehrslandeplatzes Hildesheim und wird über die Baurat-Köhler-Straße erschlossen.

 

Infolge der guten Verkehrsanbindung und Nähe zur Bundesautobahn 7 mit der Anschlussstelle Hildesheim-Drispenstedt werden vermehrt Anfragen von überregional tätigen, großflächigen Logistikunternehmen für diesen Bereich gestellt. So wurde in der ersten Jahreshälfte 2013 ein Logistikprojekt mit einer Grundstücksfläche von ca. 8,5 ha im benachbarten Bebauungsplangebiet HN / DR 293 „Lerchenkamp Ost“ realisiert.

 

Der Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 2001 sieht jedoch nördlich der Landebahn ein Straßennetz für eine kleinteilige Entwicklung vor, das den Anforderungen großflächiger Logistikbetriebe nicht gerecht wird.

 

Vor diesem Hintergrund wird das bestehende Planungsrecht und das bisherige Erschließungssystem geändert, um aktuell nachgefragte Flächengrößen bedienen und die Flächen bedarfsgerecht vermarkten zu können. Gleichzeitig wird die Chance genutzt, das bislang festgesetzte Entwässerungssystem zu optimieren.

 

So wird auf das im Ursprungsbebauungsplan HN / DR 292 „Nordöstlich des Landeplatzes“ festgesetzte Versickerungsbecken östlich der Bahn verzichtet und stattdessen ein modulares System zur Versickerung des Niederschlagswassers nördlich der Landebahn vorgesehen. Dort sind die Versickerungsverhältnisse günstiger, so dass eine Kostenreduzierung eintritt und die bisher festgesetzte aufwendige Unterquerung der Bahntrasse entfallen kann.

 

Im Rahmen der neuen Planungen erfolgt gleichzeitig eine Aktualisierung der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Hinblick auf das neue Plankonzept und die dadurch verursachten Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Da Teilflächen des Ursprungsbebauungsplans infolgedessen nicht mehr für Ausgleichs- und Versickerungsmaßnahmen benötigt werden, können die Planfestsetzungen hier aufgehoben werden. Die Flächen stehen wieder für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung.

 

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird die bestehende Rahmenplanung zum Gewerbepark Nord aus dem Jahr 2009 überarbeitet und an die aktuellen Planungen angepasst.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans HN / DR 292 „Nordöstlich des Landeplatzes“ beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 wurde in der Zeit vom 28.01. - 22.02.2013, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.01. - 04.03.2013 durchgeführt. Bedenken gegen eine Änderung des Bebauungsplanes wurden nicht geäußert. Die eingegangenen Hinweise wurden im Plankonzept berücksichtigt.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nun die Öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren dazu beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf zur 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans HN / DR 292 „Nordöstlich der Landebahn“ mit örtlicher Bauvorschrift wird einschließlich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Bebauungsplanentwurf
  2. Entwurfsbegründung
  3. Umweltbericht
  4. Schalltechnische Untersuchung
  5. Grünordnerischer Fachbeitrag
  6. Verkehrsuntersuchung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplanentwurf (3818 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurfsbegründung (183 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Umweltbericht (194 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Schalltechnische Untersuchung (1136 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag (1339 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Verkehrsuntersuchung (1382 KB)      
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