Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 13/291  

Betreff: Bedarfsgerechte Betreuung in städtischen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Steinert, Bernd
Federführend:51.1 Kinder und Jugend Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
21.08.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
26.08.2013 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Jugend- und Sozialausschuss Vorberatung
27.08.2013 
Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  
Übersicht Personalkostenbudget  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird seitens der Sorgeberechtigten eine bedarfsgerechte Versorgung an Betreuungsplätzen als auch an Betreuungszeiten gefordert. Der seitens der Sorgeberechtigten geltend gemachte zusätzliche Bedarf wurde geprüft. Eine Ausweitung des Betreuungsangebotes als auch der bereits angebotenen Betreuungszeiten in den städtischen Kindertagesstätten wird für erforderlich gehalten. Nicht mehr benötigte Sonderöffnungszeiten aufgrund fehlenden Bedarfes werden stellenanteilig reduziert.

 

Gem. § 24 Abs. 1 bis 3 SGB VIII haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (Rechtsanspruch). Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 Abs. 1, Satz 3 SGB VIII). Gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII ist ebenfalls für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Auch hier richtet sich die tägliche Förderung nach dem individuellen Bedarf.

 

Sorgeberechtigte, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder in Schul- oder Hochschulausbildung befinden, machen diesen individuellen Bedarf geltend, der auf Basis dieser Rechtsnorm zu erfüllen ist. Durch Einrichtung der zusätzlich einzurichtenden Stellen bzw. Stellenanteile wird der Rechtsnorm Rechnung getragen.

 

Folgende zusätzliche Stellen bzw. Stellenanteile im Fachbereich Jugend, Schule und Sport sind für eine bedarfsgerechte Betreuung erforderlich:

 

  1. Familienzentrum Maluki

Erweiterung des Betreuungsangebotes von 10 Kindergartenplätzen von 4 Stunden auf 8 Stunden täglich einer Erzieherin; insgesamt 20 Wochenstunden

  1. Hort Danziger Straße

Erweiterung des Betreuungsangebotes um 12 Hortplätze (1 Kleingruppe) mit einem Bedarf von zusätzlich 25 Wochenstunden einer Erzieherin und 2,5 gesetzlich vorgesehene Freistellungsstunden einer Kita-Leitung

  1. Kita Körnerstraße

Erweiterung der Sonderöffnungszeit im Spätdienst um 4,5 Wochenstunden einer Erzieherin

  1. Kita Moritzberg

Erweiterung der Sonderöffnungszeit im Früh- und Spätdienst um 11 Wochenstunden einer Erzieherin

  1. Kita Zeppelinstraße

Erweiterung der Sonderöffnungszeit im Früh- und Spätdienst um 10,5 Wochenstunden einer Erzieherin

  1. Kita „Himmelsthürchen“

Erweiterung der Sonderöffnungszeit im Spätdienst um 3 Wochenstunden einer Erzieherin

  1. Hort Gelbe Schule

Sicherstellung der Mittagsversorgung außerhalb der Betreuungszeit aufgrund räumlicher Einschränkung durch zusätzlich 10 Wochenstunden vorerst bis zum 31.07.2014 (kw-Vermerk)

 

Folgende Stellenanteile im Fachbereich Jugend, Schule und Sport sind zu reduzieren:

 

  1. Kita „Die Oststadtstrolche“

Verringerung der Sonderöffnungszeit aufgrund von Bedarfsrückgang um 13 Wochenstunden einer Erzieherin

 

Insgesamt werden für die bedarfsgerechte zusätzliche Betreuung 2,36 Stellenanteile einschließlich der Vertretung benötigt. Die Anhebung des Personalkostenbudgets wäre erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Einrichtung der angeführten Stellenanteile sowie der Reduzierung in der Kita „Die Oststadtstrolche“ in 2014 wird zugestimmt.
  2. Im Vorgriff auf den gültigen Haushaltsplan 2014 können die Stellenanteile bereits ab dem 01.08.2013 besetzt werden.
  3. Das gedeckelte Personalkostenbudget wird im Jahr 2013 anteilig um 44.400,- € und ab dem Jahr 2014 um 109.200,- € angehoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Folgekostenabschätzung
  2. Übersicht Personalkostenbudget

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (149 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Übersicht Personalkostenbudget (7 KB)      
Seitenanfang