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Sachverhalt:
Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird seitens der Sorgeberechtigten eine bedarfsgerechte Versorgung an Betreuungsplätzen als auch an Betreuungszeiten gefordert. Der seitens der Sorgeberechtigten geltend gemachte zusätzliche Bedarf wurde geprüft. Eine Ausweitung des Betreuungsangebotes als auch der bereits angebotenen Betreuungszeiten in den städtischen Kindertagesstätten wird für erforderlich gehalten. Nicht mehr benötigte Sonderöffnungszeiten aufgrund fehlenden Bedarfes werden stellenanteilig reduziert.
Gem. § 24 Abs. 1 bis 3 SGB VIII haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (Rechtsanspruch). Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 Abs. 1, Satz 3 SGB VIII). Gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII ist ebenfalls für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Auch hier richtet sich die tägliche Förderung nach dem individuellen Bedarf.
Sorgeberechtigte, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder in Schul- oder Hochschulausbildung befinden, machen diesen individuellen Bedarf geltend, der auf Basis dieser Rechtsnorm zu erfüllen ist. Durch Einrichtung der zusätzlich einzurichtenden Stellen bzw. Stellenanteile wird der Rechtsnorm Rechnung getragen.
Folgende zusätzliche Stellen bzw. Stellenanteile im Fachbereich Jugend, Schule und Sport sind für eine bedarfsgerechte Betreuung erforderlich:
Erweiterung des Betreuungsangebotes von 10 Kindergartenplätzen von 4 Stunden auf 8 Stunden täglich einer Erzieherin; insgesamt 20 Wochenstunden
Erweiterung des Betreuungsangebotes um 12 Hortplätze (1 Kleingruppe) mit einem Bedarf von zusätzlich 25 Wochenstunden einer Erzieherin und 2,5 gesetzlich vorgesehene Freistellungsstunden einer Kita-Leitung
Erweiterung der Sonderöffnungszeit im Spätdienst um 4,5 Wochenstunden einer Erzieherin
Erweiterung der Sonderöffnungszeit im Früh- und Spätdienst um 11 Wochenstunden einer Erzieherin
Erweiterung der Sonderöffnungszeit im Früh- und Spätdienst um 10,5 Wochenstunden einer Erzieherin
Erweiterung der Sonderöffnungszeit im Spätdienst um 3 Wochenstunden einer Erzieherin
Sicherstellung der Mittagsversorgung außerhalb der Betreuungszeit aufgrund räumlicher Einschränkung durch zusätzlich 10 Wochenstunden vorerst bis zum 31.07.2014 (kw-Vermerk)
Folgende Stellenanteile im Fachbereich Jugend, Schule und Sport sind zu reduzieren:
Verringerung der Sonderöffnungszeit aufgrund von Bedarfsrückgang um 13 Wochenstunden einer Erzieherin
Insgesamt werden für die bedarfsgerechte zusätzliche Betreuung 2,36 Stellenanteile einschließlich der Vertretung benötigt. Die Anhebung des Personalkostenbudgets wäre erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (149 KB) | ||||
2 | öffentlich | Übersicht Personalkostenbudget (7 KB) |