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Sachverhalt:
Das Betreuungsangebot für Kinder im Schulalter wurde im Jahre 2004 installiert und trug den Arbeitstitel „Sozialpädagogische Kinder- und Jugendgruppe mit intensiver Familienbetreuung“ (genannt:“Intensiv-Hort“). Es handelt sich um ein Angebot für Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren (vorwiegend jedoch im Grundschulalter), bei denen ein Betreuungsbedarf in einer Hortgruppe und gleichzeitig ein besonderer erzieherischer Bedarf vorliegen. Die rechtliche Grundlage findet sich im § 22 SGB VIII. Die Betreuung erfolgt in einer Hortgruppe die regulär 20 Betreuungsplätze umfasst. Aufgrund des außergewöhnlichen erzieherischen Bedarfs wird die Gruppe freiwillig auf i.d.R. 8 Plätze reduziert. Das Angebot wird durch 2 pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen/Erzieher) erbracht. Zudem können zusätzlich notwendige Fördermaßnahmen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gewährt werden.
Die sozialpädagogische Hortgruppe ist als präventives Angebot zwischen dem klassischen Hort und der Tagesgruppe als teilstationärem Angebot der Hilfen zur Erziehung als niederschwelliges Angebot zu werten. Ziel der Einrichtung dieser Gruppe ist der Verbleib des Kindes in seiner Regelschule (auch Förderschule) und die Vermeidung bzw. Reduzierung von Bedarfen der Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII.
Die pädagogischen Fachkräfte fördern die Kinder individuell und ganzheitlich entsprechend ihrem sozialen, kognitiven, emotionalen und körperlichen Entwicklungsstand. Geeignete erlebnispädagogisch ausgerichtete Sportangebote werden ebenso vorgehalten wie Sozial- und Antiaggressionstrainings. Sie erarbeiten mit den Kindern konkrete Regeln für das Zusammenleben. Die Kinder lernen, sich gegenseitig in ihren unterschiedlichen Lebensformen und Verhaltensweisen zu akzeptieren, zu respektieren, sich kritisch miteinander auseinander zu setzen und Verantwortung zu übernehmen. Ziel ist es, bei den Kindern die Bereitschaft zu stärken, sich auf schulisches und lebenspraktisches Lernen einzulassen, Entwicklungsrückstände aufzuarbeiten und sie im sozial-emotionalen Bereich zu stützen und zu stärken. Enge regelmäßige verbindliche Kooperation und Zusammenarbeit mit Eltern und Schule ist zentraler Bestandteil der Arbeit.
Die seit 2004 eingerichtete „Intensivhortgruppe“ im Familienzentrum Maluki hat sich bewährt und soll auf diesem Hintergrund ab dem 01.08.2013 zunächst befristet bis zum 31.07.2014 als „sozialpädagogische Hortgruppe“ weitergeführt werden.
Mit dem Übergang des Jugendamtes der Stadt Hildesheim an den Landkreis Hildesheim am 01.01.2013 ist die Kostenträgerschaft für präventive Maßnahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung Aufgabe des Landkreises als örtlichem Träger der Jugendhilfe. Die Leistungsbeziehungen, die Belegung und die Kostenübernahme erfolgen auf diesem Hintergrund durch den Landkreis und werden durch Vertrag geregelt. Ein vom Landkreis entwickeltes Konzept regelt die Arbeitsweise.
Darstellung der Personal- und Sachkosten:
Intensivhort: Kostenkalkulation |
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Personalkosten |
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päd. Personal S6 | 100.466,40 € |
Anteilig Leitung S16 | 10.040,66 € |
Technisches Personal E03 | 5.188,69 € |
Zwischensumme | 115.695,75 € |
Gesamt | 115.695,75 € |
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Sachkosten |
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Budget | 2.770,00 € |
Pauschale für Miete und NK | 5.000,00 € |
Gesamt | 7.770,00 € |
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Gesamtkosten | 123.465,75 € |
Die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlichen Stellen sind bereits vorhanden und müssen nicht neu eingerichtet werden.
Eine Kostenübernahme durch den Landkreis wurde bereits zugesichert.
Als alternative Lösung könnte folgendes Modell zur weiteren Betriebsführung in Betracht gezogen werden:
Der Betrieb der Hortintensivgruppe wird sukzessive aufgegeben und eine reguläre Hortbetreuung ohne Kostenbeteiligung des Landkreises reaktiviert. Der Bedarf ist gegeben. Die Versorgungsquote von 25% ist noch nicht erfüllt. Zu den genauen Bedarfszahlen wird auf den vorliegenden Bedarfsplan verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der freiwilligen Aufgabe „Betrieb einer sozialpädagogischen Hortgruppe mit reduzierten Betreuungsplätzen“ bei vollständiger Kostenübernahme durch den Landkreis Hildesheim ab dem 01.08.2013 für einen Zeitraum von 1 Jahr wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (149 KB) |