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Vorlage - 13/285  

Betreff: 8. Änderung Bebauungsplan DR 119 "Für das Gebiet Müggelsee, Güldenfeld und Scharlake"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rückert, Thorsten
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Drispenstedt Anhörung
20.08.2013 
Sitzung des Ortsrates Drispenstedt ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
25.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich  

Sachverhalt:

 

Der Geltungsbereich der geplanten 8. Änderung befindet sich in weiten Teilen auf einer ehemaligen Kiesabbaufläche, die anschließend mit Hausmüll und Bauschutt verfüllt und auf vielfältige Weise rekultiviert wurde. Neben einer Tennishalle, die mittlerweile als Indoorspiel- und Kletterspielwelt genutzt wird, sind unter anderem ein Golfplatz sowie Kleingärten entstanden.

 

Südlich der Kiesabbaufläche wurde im Jahr 2010 eine Mineralstoffdeponie durch die Staatliche Gewerbeaufsicht Hannover genehmigt, die zurzeit verfüllt wird. Nach Abschluss der Einlagerungsphase soll die Deponie abgedeckt und die bestehende Golfplatzanlage ausgebaut werden. Da die Deponiekapazität wahrscheinlich noch im Laufe dieses Jahres erschöpft sein wird, plant der Betreiber diese nach Süden zu erweitern. Als Nachfolgenutzug ist die Anlage eines öffentlich zugänglichen Wildnisspielplatzes angedacht.

 

Das bestehende Planungsrecht sieht für den Geltungsbereich überwiegend die Anlage einer durchgängigen öffentlichen Parkanlage vor. Vor dem Hintergrund der bestehenden Nutzungen (Golfplatzanlage, Indoorspielwelt) und der nach Fachplanungsrecht neu entstehenden Deponien ist eine Änderung des bestehenden Bauplanungsrechtes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB notwendig, um das Gebiet städtebaulich neu ordnen und strukturieren zu können.

 

Gleichzeitig plant der Betreiber der Indoorspiel- und Kletterwelt, der auch Betreiber der Deponie sowie des Golfplatzes ist, seinen Standort insbesondere im Bereich der Außenflächen neu aufzuteilen und zu ergänzen. Somit besteht die Chance, für die bestehenden Freizeitangebote neue Entwicklungsoptionen zu eröffnen und den Standort als integrierten und innenstadtnahen Naherholungsstandort zu stärken. Auch hierfür ist die Änderung des Planungsrechtes notwendig. Aus diesem Grund werden die Kosten des Planverfahrens wie auch der Fachgutachten durch den Betreiber übernommen. Dieser wird seine Planungen im betroffenen Ortsrat vorstellen und erläutern.

 



Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes DR 119 „Für das Gebiet Müggelsee, Güldenfeld und Scharlake“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (142 KB)      
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