Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/277  

Betreff: Erlass der Haushaltssatzung 2013, beschlossene Änderungsanträge des Rates;
hier: 13/094, Nr. 29: Produkt 54500 Straßenbeleuchtung sowie Straßenbauprodukte (Ampeltechnik), Erstellung einer Vergleichsberechnung "Status Quo zu LED"
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Hoffmann, Michael
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
21.08.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
25.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
11.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Information
Rat der Stadt Hildesheim Information
23.09.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Austausch LED_Folgekostenrechnung  
Weiterbetrieb Hochvolt_Folgekostenrechnung  
Austausch Hochvolt_Folgekostenrechnung  

Sachverhalt:

 

Zum Prüfauftrag berichtet die Verwaltung wie folgt:

 

1. Ampeltechnik:

 

a)   Von den vorhandenen 107 Lichtzeichenanlagen sind derzeitig 15 Ampelanlagen in LED-, 81 Anlagen in 10V- und 11 Anlagen in 230V- Technik ausgerüstet.

b)   Da die LED-Technik nur eine sehr geringe Kostenersparnis gegenüber der 10V-Technik bringt,  ist es nicht sinnvoll, Ampelanlagen in 10 Volt-Technik vor Ablauf ihrer Lebensdauer umzurüsten.

c)   Von den verbleibenden 11 Ampelanlagen werden in 2013 zwei Ampelanlagen im Zuge von notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen umgerüstet.

d)   Für das Jahr 2014 ist die Ampelanlage 810 Hafenstr./Mastbergstr. (Baujahr 1983)
zur Umrüstung vorgesehen. Kosten: ca 22.800,00 Euro

e)   Im Investitionsplan sind für 2013 zwei Ampelanlagen und in 2014 eine Ampelanlage zur Erneuerung vorgesehen -  Gesamtansatz 120.000 Euro

f)     Für die restlichen unten aufgelisteten 5 Ampelanlagen ergeben sich ca. 55.000,00 Euro Umrüstkosten, denen eine jährliche Ersparnis von 1.224,00 Euro gegenüber steht.

Im Zuge der ohnehin notwendigen Maßnahmen [c) bis e)] erfolgt eine Umrüstung auf LED-Technik.

Eine reine Umrüstung auf LED-Technik ist für keine der 5 Ampelanlagen [f)] zu empfehlen, da alle
Steuergeräte und Außenanlagen (incl. Masten und Kabel) überaltert sind. Mit Blick auf das Verhältnis Ersparnis zu Investition ergibt sich ein Amortisationszeitraum von 55.000 / 1.224 = rd. 45 Jahren. Angesichts der nach der verbindlicher Abschreibungstabelle Niedersachsen maßgeblichen Nutzungsdauer von 18 Jahren ist diese Amortisationsfrist zu unwirtschaftlich.

 

 

2. Straßenbeleuchtung:

 

Eine Einbeziehung der im Rahmen der energetischen Erneuerung ausgetauschten Leuchtenköpfe (DS 10/270) wird bis auf Weiteres durch die noch andauernde Zweckbindungsfrist der Förderung sowie der noch laufenden Abschreibungen ausgeschlossen.

 

Nach Abschluss der energetischen Erneuerung der Straßenbeleuchtung verbleiben daher noch rd. 6.600 Leuchtenköpfe als mögliches Potential für einen Austausch von Hochvolt- zu LED-Technik.

Diese Hochvolt-betriebenen Leuchten haben derzeitig eine Anschlussleistung von 57, 70 und 100 Watt gegenüber einer Anschlussleistung von 44,2, 55,9 und 83,2 Watt einer vergleichbaren LED-Lampe mit warm/weißem Licht.

 

Unter Anwendung des städtischen Leitfadens für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Folgekostenberechnungen wurden verschiedene Modellrechnungen durchgeführt (Anlagen 1 bis 3).

 

1. Austausch Hochvolt- zu LED-Technik

Diese Variante verursacht in den nächsten 18 Jahren (Lebensdauer nach NKR) Folgekosten in einer Höhe von rd. 10,525 Mio. EUR für Stromkosten, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen.

Jährlich betragen die Folgekosten rd. 543.020 EUR.

Nachteil der LED-Technik ist, dass die Leuchtmittel - anders als bei den Hochvoltleuchten -nicht gewechselt werden können und folglich bei einem Versagen der Leuchten der gesamte Leuchtenkopf ausgetauscht werden muss.

 

2. Austausch Hochvolt- zu Hochvolt-Technik

Diese Variante verursacht in den nächsten 18 Jahren (Lebensdauer nach NKR) Folgekosten in einer Höhe von rd. 11,893 Mio. EUR für Stromkosten, turnusmäßigem 2-maligen Leuchtmitteltausch alle 8 Jahre, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen.

Jährlich betragen die Folgekosten rd. 601.936 EUR.

 

3. Weiterbetrieb der vorhandenen Leuchtentechnik bis zu einem Erneuerungsbedürfnis aufgrund von Abgängigkeit.

Angesichts der Tatsache, dass die vorhandenen Leuchten betriebsbereit und teilweise noch bilanziell aktiv sind sowie vor dem Hintergrund der geringen Kreditlinie der Stadt wurde die Variante Weiterbetrieb (so lange es geht) untersucht.

Die hierbei entstehenden jährlichen Folgekosten für Stromkosten, turnusmäßigem 2-maligen Leuchtmitteltausch alle 8 Jahre belaufen sich auf 446.155 EUR.

 

Aus diesen Berechnungen ergibt sich folgendes Fazit:

 

Der Weiterbetrieb der vorhandenen Straßenbeleuchtung verursacht derzeitig die geringsten Folgekosten und ist vor dem Hintergrund des Zukunftsvertrages die einzig zu empfehlende Lösung.

 

Sollte die Straßenbeleuchtung aus technischen Gründen ausgetauscht werden müssen, ist diese in LED-Technik zu ersetzen, weil die steigende Energiepreisentwicklung einerseits und die sinkenden Investitionskosten für LED-Technik andererseits dazu führen, dass langfristig die LED-Technik die wirtschaftlichere Betriebstechnik darstellt.

 

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 Austausch LED Folgekostenrechnung

Anlage 2 Weiterbetrieb Hochvolt Folgekostenrechnung

Anlage 3 Austausch Hochvolt Folgekostenrechnung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Austausch LED_Folgekostenrechnung (132 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Weiterbetrieb Hochvolt_Folgekostenrechnung (132 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Austausch Hochvolt_Folgekostenrechnung (134 KB)      
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