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Vorlage - 07/221  

Betreff: Bestellung und Vorstellung von Integrationslotsen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Dieter Jöhring
2. Rüdiger Müller
Federführend:41.1 Kultur Beteiligt:Integrationsleitstelle
Bearbeiter/-in: Gärtner, Sylvia   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
10.09.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Ausgangslage

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.03.2006 das Integrationskonzept für die Stadt Hildesheim beschlossen. Dieses beinhaltet unter der Ziffer 4.1 den Aufbau eines ehrenamtlichen Integrationsdienstes durch die Integrationsleitstelle der Stadt, insbesondere die Bestellung von sog. Integrationslotsen.

 

 

Integrationslotsen

 

Nach § 40 Abs. 1 Nr. 17 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) beschließt ausschließlich der Rat über die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine solche gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung von Integrationslotsen besteht nicht. Gem. § 23 Abs. 1 NGO kann die Gemeinde Bestellungen zu ehrenamtlicher Tätigkeit vornehmen. Die Bestellung der Integrationslotsen erfolgt in jedem Fall mit dem Einverständnis der jeweiligen Personen.

 

Zu den Aufgaben der Integrationslotsen gehören insbesondere:

 

·               Herstellung und Pflege von Kontakten zu den Migrantinnen/Migranten

·               Aufnahme von Informationen über die Lebensverhältnisse von Migrantinnen/Migranten und das Zusammenleben in den Bereichen Wohnen, Bildung, Sprache, Wirtschaft, Arbeitswelt, Kultur, Kunst u. a.

·               Beratung und Weiterleitung an hauptamtliche Dienste

·               Ermittlung und Feststellung von eigenen Integrationsbeiträgen der Migrantinnen/Migranten (z. B. Serviceleistungen, Schulaufgabenhilfe etc.)

·               Aktivierung von vorhandenen Potentialen der Migrantinnen/Migranten

·               Initiierung von Eigeninitiativen im Quartier (z. B. Nachbarschaftsfeste etc.)

·               Begleitung bei Besuch von Institutionen (Behörden, Betriebe, Schulen etc.)

·               Vermittlung bei Konflikten zwischen Migrantinnen/Migranten und Behörden, hauptamtlichen Diensten und sonstigen Institutionen

·               Hinweise, Anregungen und Vorschläge für kommunalpolitisches Handeln und zur Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes der Stadt

·               Übernahme einer allgemeinen Multiplikatorenfunktion

·               Öffentlichkeitsarbeit

 

Im Hinblick auf die ehrenamtliche Tätigkeit und die damit verbundenen begrenzten zeitlichen Ressourcen der Integrationslotsen handelt es sich hierbei um eine generelle Beschreibung des Aufgabenfeldes. Die Prioritätensetzung bei der Aufgabenwahrnehmung und die konkrete Ausgestaltung der Arbeit erfolgt in Abstimmung mit der Integrationsleitstelle, die die Arbeit der Integrationslotsen begleitet und koordiniert.

 

Es sind vier Integrationslotsen für die Stadtteile Nordstadt, Drispenstedt, Oststadt und Stadtmitte bestellt worden.

 

Für die Oststadt ergibt sich folgende Personalveränderung:

 

Frau Samira Ben Dali, Leunisstraße 24, 31137 Hildesheim, geb. am 02.08.1978, wurde vom Rat der Stadt in der Sitzung am 19.03.2007 mit Wirkung vom 01.04.2007 zur ehrenamtlichen Integrationslotsin bestellt. Aus persönlichen Gründen scheidet Frau Ben Dali zum 31.08.2007 aus dieser Tätigkeit aus. Zu diesem Termin wäre ihre Bestellung aufzuheben.

 

Zur Nachfolge wird folgender Personalvorschlag gemacht:

 

Frau Helena Ostmann, Einumer Straße 82, 31135 Hildesheim, geb. am 10.10.1974 in Polen. Frau Ostmann lebt seit 1988 in Deutschland, seit 2002 in Hildesheim und ist deutsche Staatsangehörige. Sie ist ausgebildete Industriekauffrau und hat nach einigen Berufsjahren zusätzlich Betriebswirtschaft studiert.

 

Nach § 29 NGO hat ein ehrenamtlich Tätiger Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Die Integrationslotsen sollen eine Aufwandsentschädigung in analoger Anwendung der „Satzung über die Entschädigungen an die Mitglieder des Rates, an sonstige Mitglieder von Ausschüssen sowie an die Mitglieder der Ortsräte und die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher der Ortschaft Marienburg vom 25.09.1995 i. d. F. v. 29.09.2003“ erhalten.

 

Die monatliche Aufwandsentschädigung soll ab dem 15.09.2007 40,00 Euro betragen und durch gleichzeitigen Beschluss des Rates festgesetzt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Einzelplan 3, Abschnitt 30, Unterabschnitt 30000 unter der Nummer 600100 vorgesehen. Für die Haushaltsjahre 2008-2009 wäre ein entsprechender Ansatz zu bilden.

 

Die Bestellung von Frau Ostmann wird zum Anlass genommen, die vier Integrationslotsen dem Rat persönlich vorzustellen. Gleichzeitig wird die Integrationsleitstelle eine kurze Information zum Sachstand des Lotsenprojektes geben.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Frau Helena Ostmann, Einumer Straße 82, 31135 Hildesheim, geb. am 10.10.1974, wird mit Wirkung zum 15.09.2007 und zunächst befristet bis zum 31.08.2009 zur ehrenamtlichen Integrationslotsin im Rahmen des Integrationskonzeptes für die Stadt Hildesheim, insbesondere für den Bereich Oststadt, bestellt.

 

Sie erhält für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro. Ein darüber hinausgehender Ersatz von Auslagen, Verdienstausfall o. ä. ist ausgeschlossen.

 

Gleichzeitig wird die Bestellung von Frau Samira Ben Dali, Leunisstraße 24, 31137 Hildesheim, geb. am 02.08.1978, mit Wirkung zum 31.08.2007 aufgehoben.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

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