|
|
Sachverhalt:
Mit Schreiben an den Oberbürgermeister vom 11. 07. 2013 hat Herr Dr. Roland Miyamoto, wohnhaft in Hildesheim, Lucienvörder Straße 2, die Niederlegung seines Ortsratsmandats gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit Wirkung zum 01.08.2013 erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Dr. Miyamoto Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Gemeindewahlleiterin hat gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 3 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über.
Auf Grund der Tatsache, dass auf dem Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wahlgebiet der Ortschaft Stadtmitte/Neustadt keine Ersatzperson mehr vorhanden ist, bleibt der freigewordene Sitz bis zum Ablauf dieser Wahlperiode im Ortsrat unbesetzt. .
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt stellt hiermit gem. § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest, dass Herr Dr. Roland Miyamoto, wohnhaft in Hildesheim, Lucienvörder Straße 2, seinen Sitz im Ortsrat durch Verzicht verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Anlage/n: --