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Vorlage - 07/214  

Betreff: Förderverein Timo e.V. - Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jupp Gerhardy
Federführend:50.3 Jugend und Familie Bearbeiter/-in: Gerhardy, Joseph
Beratungsfolge:
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Entscheidung
25.09.2007 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Go 20 Antrag Anerkenng.als fr. Träger  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Förderverein Timo e.V. ist eine christliche Initiative von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Ziel, eine offene christliche Jugendarbeit in Hildesheim zu betreiben .                              Seit November 2001 ist der Förderverein auf dem Gebiet der Jugendhilfe gem. § 1 KJHG tätig, indem er in der Goschenstraße 20 den Kinder- und Jugendtreff GO 20 betreibt. Er bietet ein sinnvolles offenes Freizeitangebot für Kinder- und Jugendliche ab 5 Jahren zentral in der Innenstadt und Projekte zur Unterstützung im Freizeitbereich in einigen Schulen an .Darüber hinaus beteiligt sich Timo e.V. durch Kooperation und Vernetzung  aktiv am Austausch der in der offenen Kinder- und Jugendarbeit tätigen Institutionen und ist seit Jahren Mitglied im Stadtjugendring . Sein Ziel ist, durch präventive Arbeit die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen  Persönlichkeit zu fördern.. Durch Art und Umfang dieser Arbeit leistet der  Verein einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe.

 

Die Arbeit  des Kinder- und Jugendtreffs wird über den Förderverein Timo finanziell getragen und hauptsächlich durch Spenden finanziert. Den Verein zeichnet ein hohes ehrenamtliches Engagement aus. Die Stadt Hildesheim hat die Arbeit durch die Gewährung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses bisher finanziell unterstützt.

 

Lt. vorgelegter  Satzung verfolgt der Verein gemeinnützige Ziele und bietet die Gewähr  für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Voraussetzungen gem . § 75 KJHG für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe liegen vor. Der Verein ist länger als 3 Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig und hat somit gem. § 75 Abs. 2 KJHG einen Anspruch auf Anerkennung.

 

Timo e.V. ist keinem übergeordneten Verband angeschlossen und nur im Stadtgebiet Hildesheim tätig.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Förderverein „Timo – Christliche Initiative für offene Jugendarbeit“ wird gem. § 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Antrag Timo e.V.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Go 20 Antrag Anerkenng.als fr. Träger (63 KB)      
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