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Vorlage - 13/220  

Betreff: Verbot der Doppelbeschäftigung von Mitarbeitern an offenen Ganztagsschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Donat, Martina
Federführend:51 Fachbereich Jugend, Schule und Sport Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung, Sport und Integration Vorberatung
04.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung, Sport und Integration ungeändert beschlossen   
Jugend- und Sozialausschuss Vorberatung
11.06.2013 
Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt:

 

Am 08.05.2013 hat die Landesschulbehörde mitgeteilt, dass die Hinweise zur Vertragsgestaltung beim Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angebotenneu gefasst wurden.

 

Danach gelten ab sofort folgende Regelungen:

 

-          Im Rahmen von Kooperationsverträgen dürfen durch den Kooperationspartner keine Personen in der Schule eingesetzt werden, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Niedersachsen stehen (z.B. pädagogische Mitarbeiter).

 

-          Es ist nicht zulässig, dass das vom Kooperationspartner eingesetzte Personal das Ganztagsangebot der Schule organisiert bzw. koordiniert. Dies hat durch die Schulleitung selbst zu erfolgen bzw. kann nur durch eine Person durchgeführt werden, die in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis zu dem Land Niedersachsen steht.

 

Für einige Schulen bedeutet dies, dass sie die bislang gefundene Lösung für die Offene Ganztagsschule nicht mehr realisieren können, weil bislang pädagogische Mitarbeiter aus dem Vormittag beim Kooperationspartner für den Nachmittag angestellt sind und dort weniger Geld erhalten. Diese Doppelbeschäftigung ist laut den Hinweisen zur Vertragsgestaltung untersagt. Es besteht nach Auskunft einiger Schulen zwar die Möglichkeit, die pädagogischen Mitarbeiter auch für den Nachmittagsbetrieb beim Land Niedersachsen anzustellen. Dies ist jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden, Die entstehenden Mehrkosten können von den Schulen nicht aufgebracht werden, ohne ihr Ganztagsangebot insgesamt zeitlich zu reduzieren.

 

Von der vorgenannten Regelung sind 4 Schulen betroffen. Um den betroffenen Schulen zu helfen und einen weichen“ Übergang zu einer anderen Organisationsform für den Ganztagsbetrieb im Schuljahr 2014/2015 zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, den Schulen eine einmalige Zahlung in Höhe der durch die neue Regelung entstehenden Mehrkosten zu gewähren. Die Hilfe soll aber nicht dauerhaft sein, um keine Ungleichbehandlung zu den Schulen zu erzeugen, die ihre Verträge bereits derzeit im Sinne der neuen Regelung gestaltet haben.

 

Am Ganztagsbetrieb nehmen häufig Kinder von Familien teil, die anspruchsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sind. Um den Weiterbetrieb des Ganztagsangebots und damit die Teilnahme der Kinder an sozialen, sportlichen und kulturellen Angeboten am Nachmittag im bisherigen Umfang zu ermöglichen, sollten die notwendigen Mittel aus BuT finanziert werden.

 

Folgender Bedarf besteht:

 

GS Moritzberg

4.874,00

GS Itzum

3.764,28

GS Ochtersum

4.250,66

GS Sorsum

918,28

Insgesamt :

13.807,22

 

Im projektgebundenen Fördertopf sind z.Zt. noch Mittel in Höhe von 217.430 vorhanden. Es liegen 3 Anträge auf Förderung aus diesem Topf mit einem Gesamtvolumen von 38.517 vor, so dass selbst nach Bewilligung dieser Anträge noch Fördermittel i.H.v. 178.913 zur Verfügung stehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Den vorgenannten Schulen wird einmalig eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 13.807,22 aus dem projektgebundenen Fördertopf der BuT-Sondermittel gewährt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
13/220   Verbot der Doppelbeschäftigung von Mitarbeitern an offenen Ganztagsschulen   51 Fachbereich Jugend, Schule und Sport   Beschlussvorlage
13/220-1   Verbot der Doppelbeschäftigung von Mitarbeitern an Offenen Ganztagsschulen ?Sicherung des Ganztagsangebots hier: Änderungsvorlage   51 Fachbereich Jugend, Schule und Sport   Beschlussvorlage
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