Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/178  

Betreff: Auswirkungen der Ergebnisse der Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung vom 06. ? 08.05.2013 in Weimar
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Schöps, Peter
Federführend:20.2 Steuern und Abgaben Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
05.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Die Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt wird vom Arbeitskreis geringfügig weniger optimistisch gesehen als im November 2012. Für die westdeutschen Kommunen sehen die Steuerschätzer für 2014 2017 jährliche Veränderungen ggü. der Steuerschätzung vom November 2012 von 0,0 % - 0,1 %.

 

Das Niedersächsische Finanzministerium prognostiziert auf der Datenbasis des Arbeitskreises für alle Kommunen Niedersachsens zusammen pro Jahr allerdings Mehreinnahmen von rd. 100 Mio. .

 

Für die Stadt Hildesheim werden die Abweichungen insgesamt so gering sein, dass sich aus der aktuellen Steuerschätzung keine Änderungen ggü. den bisherigen Prognosen ergeben.

 

Größte steuerliche Einnahmequelle der meisten Kommunen (auch in Hildesheim) ist die Gewerbesteuer. Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens ist nie gleichmäßig, sondern häufig großen Schwankungen unterworfen und weicht zudem von den Bundes-/Landesentwicklungen ab. Die Gründe hierfür liegen im örtlich unterschiedlichen Branchenmix, rechtlichen, organisatorischen oder örtlichen Firmenveränderungen, Ausgang von Außenprüfungen und auch Klageverfahren u.a..

 

Die daraufhin vom Finanzamt gefertigten Gewerbesteuermessbescheide wirken sich regelmäßig nicht nur auf aktuelle Gewerbesteuervorauszahlungsveranlagungen, sondern auch auf die Vergangenheit aus. Das kann Veranlagungszeiträume betreffen, die im Einzelfall bis zu 20 Jahre zurück liegen. Solche Änderungen sind im Voraus nicht bekannt und deshalb nicht planbar, können aber insbesondere bei den großenGewerbesteuerzahlern zu Steuerveränderungen im sechs- und siebenstelligen Bereich führen. Diese Sondereffektewerden (soweit bekannt) im laufenden Haushaltsjahr erfasst, bei Bedarf aktualisiert und bei der Gewerbesteuerprognose für die kommenden Jahre berücksichtigt.

 

Das Gewerbesteueraufkommen war in den letzten Jahren in Hildesheim großen Schwankungen unterworfen. Nach dem Aufkommenseinbruch auf rd. 20,7 Mio. im Jahr 2010 lagen die Einzahlungen im Jahr 2012 mit fast 42 Mio. um mehr als 100 % höher als noch zwei Jahre zuvor. Die bisherigen Höchsterträge aus dem Jahr 2005 von rd. 47 Mio. werden dennoch in den kommenden Jahren wohl nicht wieder erreicht werden können. Ein Grund hierfür sind auch die aktuellen negativen Entwicklungsmeldungen aus der Automobilindustrie. Viele der Hildesheimer Betriebe werden diese Auswirkungen als Zulieferer der Automobilindustrie zu spüren bekommen. Die aktuellen Gewerbeansiedlungen und positiven Entwicklungen in verschiedenen Bereichen werden den autoaffinen Schwerpunkt in Hildesheim verschieben und so mittelfristig ein stabileres Gewerbesteueraufkommen sichern.

 

Die Berücksichtigung von Sondereffekten im Jahr 2012 und die aktuellen Entwicklungsmeldungen der Automobilindustrie haben dazu geführt, dass für 2014 bei der Gewerbesteuer keine Aufkommensveränderung ggü. 2013 erwartet wird. In den Jahren 2015 bis 2017 wird von geringfügigen Steigerungen entsprechend der Steuerschätzung ausgegangen.

 

Das Grundsteueraufkommen ist deutlich stabiler; gleiches gilt für die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern (Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer).

Bei allen steuerlichen Entwicklungsprognosen werden auch die aktuellen und die bis zum Jahresende erwarteten Einzahlungen jeder Steuerart einbezogen und Planansätze soweit nötig und möglich aktualisiert. Dabei werden Erträge im Zweifel eher vorsichtig prognostiziert.

 

Unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen bestehen zurzeit für die Jahre 2014 2017 folgende Ertragserwartungen, die auch im Haushaltsplan entsprechend abgebildet werden; das Gewerbesteueraufkommen und die Gewerbesteuerumlage wurden ggü. dem eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2014 nach den aktuellen Ertragserwartungen und Sondereffektenaktualisiert:

 

Bezeichnung

2013

2014

2015

2016

2017

Grundsteuer A

214.000

214.000

214.000

214.000

214.000

Grundsteuer B

22.213.000

22.613.000

23.020.000

23.434.000

23.434.000

Gewerbesteuer

38.480.000

38.480.000

39.788.000

41.021.000

42.211.000

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

33.179.000

34.506.000

36.231.000

38.224.000

38.224.000

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

5.872.000

6.054.000

6.248.000

6.442.000

6.442.000

Vergnügungssteuer

1.500.000

1.500.000

1.500.000

1.500.000

1.500.000

Hundesteuer

435.000

435.000

435.000

435.000

435.000

Zweitwohnungssteuer

91.000

91.000

91.000

91.000

91.000

Gewerbesteuerumlage

6.034.400

6.034.400

6.239.500

6.432.800

6.619.500

 

 

 


Anlage/n:

 

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