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Vorlage - 13/172  

Betreff: Verteilung der Betriebskostenzuschüsse gemäß den Jugendförderungsrichtlinien
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Aschemann, Jörg
Federführend:51.1 Kinder und Jugend Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Jugend- und Sozialausschuss Information
11.06.2013 
Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

 

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsplan 2013 sind für die Verteilung der Betriebskostenzuschüsse gemäß den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in der Stadt Hildesheim (Jugendförderungsrichtlinien) unter dem Produkt "Sonstige Jugendarbeit der freien Träger" Zuschüsse in Höhe von 14.400 ausgewiesen.

 

Die Verteilung der Mittel soll wie folgt vorgenommen werden:

 

Projektwerkstatt Hildesheim e.V.

 

Die Projektwerkstatt Hildesheim e.V. ist als selbstverwaltete Jugendinitiative auf die Zuschüsse der Stadt Hildesheim angewiesen, da sie bis auf geringfügige Spenden keine weiteren Einnahmen erzielt. Der Verein hat Räumlichkeiten in der Kulturfabrik angemietet, um sein vielfältiges Programm insbesondere im ökologischen Bereich durchführen zu können. Im Jahr 2013 möchte die Projektwerkstatt e.V. in der Hildesheimer Neustadt zudem das Angebot eines Umsonstladensmachen, eine Umtauschbörse für Gebrauchtes für Bedürftige. Der Verein hat eine Förderung in Höhe von 5.850 beantragt.

 

vorgesehener Zuschuss in Höhe von 4.000

 

Timo e.V.

 

Der Timo e.V. ist ein bewährter Träger der Jugendarbeit und betreibt seit Jahren erfolgreich in der Hildesheimer Neustadt den Kinder- und Jugendtreff GO 20. Außerdem hat der Timo e.V. von der Stadt Hildesheim das Spielmobil übernommen und bietet stadtweit zu bestimmten Anlässen mobile Spielangebote an. Seit 2012 gibt es mit dem GO 20 Nordwegen des großen Bedarfs einen zusätzlichen Kindertreff in der Martin Lutherstr. Aus der Vielzahl der Angebote begründet sich der erhöhte Antrag des Timo e.V.  von 10.400 .

 

vorgesehener Zuschuss in Höhe von 7.800

 


Kreissportbund Sportjugend

 

Der Kreissportbund bittet um einen Zuschuss zu den Personal- und Betriebskosten in Höhe von 1.500 .

 

vorgesehener Zuschuss in Höhe von 1.500

 

 

Die Zuschüsse werden jedoch erst gewährt, wenn die aufsichtsbehördliche Genehmigung des Haushalts vorliegt und die Zuschussmittel in der o. g. Höhe zur Verfügung stehen. Die Differenz in Höhe von 1.100 Euro soll als Reserve für eventuell noch eingehende Anträge zur Verfügung stehen.

 


Anlage/n:

 

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