Stadt Hildesheim

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Vorlage - 07/208  

Betreff: 78. Änderung des Flächennutzungsplans "Glockensteinfeld" - Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Gottreich
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
29.08.2007 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
10.09.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Begründung mit Umweltbericht 78. FNP-Änderung "Glockensteinfeld"  
Übersichtsplan 78. FNP-Änderung "Glockensteinfeld"  
Auszug wirksamer FNP  
Plandarstellung 78. FNP-Änderung "Glockensteinfeld"  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

                                                            I.

 

Im Geltungsbereich der FNP-Änderung „Glockensteinfeld“ soll die bisherige Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ in die Darstellung „gewerbliche Bauflächen“ geändert werden. Mit dieser Änderung wird die gewerbliche Entwicklung der Flächen im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbereitet.

 

Die Fläche hat als Gewerbestandort aufgrund ihrer Lagegunst am Kreuzungspunkt zweier überörtlicher und überregionaler Verbindungsstraßen eine große Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Hildesheim. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden Gewerbeflächen als Voraussetzung für die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geschaffen.

 

Bis auf ein ehemaliges Gärtnereigelände wird die Fläche derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Die Flächen sind von insgesamt geringer ökologischer Wertigkeit, jedoch mit besonderer Bedeutung für einzelne faunistische Arten (Feldhamster, Feldlerche) und das Schutzgut Boden (höchste Bodenwertzahlen).

 

Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen resultieren aus der starken Versiegelung bisher nicht bzw. gering versiegelter Flächen und der damit verbundenen Änderung der Biotoptypen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass durch die Planung erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser und einzelne Tierarten im Planänderungsbereich zu erwarten sind. Die Eingriffe werden auf Ebene des Bebauungsplans genau bilanziert und gebietsextern ausgeglichen. Unter Berücksichtigung dieser geeigneten Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung verbleiben bei Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplans keine voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen.

 

Aufgrund der Vorbelastung der Flächen durch die direkte Nähe zur BAB 7 und zur B 1, das Angrenzen an bestehende großflächige gewerbliche Nutzungen und die insgesamt geringe ökologische Wertigkeit als monokultiviertes Intensivackerland ist die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans vertretbar.

 

 

                                                            II.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 16.04.2007 bis 27.04.2007 stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen zu der Planung vorgetragen.

 

 

                                                            III.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden in der Zeit vom 14.03.2007 bis 10.04.2007 frühzeitig und in der Zeit vom 26.06.2007 bis 25.07.2007 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Folgende abwägungsrelevante Stellungnahmen, die nicht berücksichtigt werden konnten, wurden dabei vorgebracht:

 

(Kursive Textstellen sind Zitate aus den Stellungnahmen der Behörden bzw. Bestandteil der Begründung zur 78. FNP-Änderung)

 

 

Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 26.03.2007 und 16.07.2007:

(...) Bezüglich der fachplanerischen Umweltziele verweise ich (...) auf den Landschaftsplan der Stadt Hildesheim, der in der Karte Nr. 11 „Zielkonzept“ und in der Karte Nr. 12 „Maßnahmenkonzept“ relevante Darstellungen für die Umweltprüfung enthält. (...) Der Planungsraum liegt innerhalb des Landschaftsplangebietes „Kulturlandschaft im Bereich Einum/Achtum, Naturraum Braunschweig-Hildesheimer Lößbörde“. Der Landschaftsplan formuliert für dieses Gebiet u.a. folgende Schutzziele:

-          Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung, Sicherung von Böden mit hohem Entwicklungspotential, Sicherung der Agrarlandschaft mit hoher Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet

-          Entwicklung der Ackerflächen als Lebensraum von Grauammer, Rebhuhn, Wachtel und Feldlerche als Charaktervögel der Bördenlandschaft. (...)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus der Begründung:

Der Planungsraum liegt im Naturraum Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde und der Kulturlandschaft im Bereich Einum/Achtum. Der Landschaftsplan formuliert für diesen Raum u.a. folgende Schutzziele:

-          Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung, Sicherung von Böden mit hohem Entwicklungspotenzial, Sicherung der Agrarlandschaft mit hoher Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet

-          Entwicklung von Ackerflächen als Lebensraum von Grauammer, Rebhuhn, Wachtel und Feldlerche als Charaktervögel der Bördenlandschaft.

 

Im Zielkonzept (Karte 11) des Landschaftsplans wird für das Plangebiet „ackerbauliche Nutzung in der offenen Bördelandschaft“, im Maßnahmenkonzept (Karte 12) die „Anreicherung der Kulturlandschaft mit gliedernden Landschaftselementen“ ausgesagt.

 

Die vorliegende Planung widerspricht demnach den allgemeinen Zielaussagen des Landschaftsplans für das Gebiet. Da es sich im Hinblick auf die Größe des Kulturraums nur um eine untergeordnete Teilfläche handelt, die Zielaussage insgesamt für den Raum also wirksam werden kann und das Zielkonzept des Landschaftsplans durch die vorliegende Planung nicht konterkariert wird, wird die Änderung insgesamt als mit dem Zielkonzept des Landschaftsplan vereinbar eingestuft. Durch die Planänderung schafft die Stadt Hildesheim die Voraussetzung zur Ansiedlung neuer Arbeitsplätze, wodurch der wirtschaftliche Nutzen der Fläche für die Allgemeinheit im Vergleich zur Vornutzung deutlich steigt. Den Belangen der Wirtschaft und der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen wird in diesem Fall Vorrang vor den Belangen der Landschaftsplanung eingeräumt.

(...)

Auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans wird ein Grünordnungsplan gem. § 6 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) erarbeitet, der im Hinblick auf den exponierten Standort in Ortsrandlage einer besonderen Bedeutung unterliegt und u.a. Aussagen zu Maßnahmen der Vermeidung, Verringerung und des Ausgleichs für die neu beanspruchten Flächen beinhaltet. Zudem dient der Grünordnungsplan der Verwirklichung der für das Plangebiet ausgesagten Ziele des Landschaftsplans an anderer Stelle im Stadtgebiet. Die im Grünordnungsplan getroffenen Maßnahmen werden durch Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert.

 

 

                                                IV.

 

In der Zeit vom 26.06.2007 bis 25.07.2007 hat der Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Dabei wurden keine Anregungen vorgetragen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wird gebeten wie folgt zu beschließen:

 

Die 78. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld“ wird festgestellt. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

-          Begründung mit Umweltbericht der 78. FNP-Änderung „Glockensteinfeld“

-          Übersichtsplan 78. FNP-Änderung „Glockensteinfeld“

-          Auszug aus dem wirksamen FNP

-          Plandarstellung 78. FNP-Änderung „Glockensteinfeld“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Begründung mit Umweltbericht 78. FNP-Änderung "Glockensteinfeld" (135 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Übersichtsplan 78. FNP-Änderung "Glockensteinfeld" (110 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich Auszug wirksamer FNP (89 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich Plandarstellung 78. FNP-Änderung "Glockensteinfeld" (87 KB)      
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