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Sachverhalt:
I.
Im
Geltungsbereich der FNP-Änderung „Glockensteinfeld“ soll die
bisherige Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ in die
Darstellung „gewerbliche Bauflächen“ geändert werden. Mit dieser
Änderung wird die gewerbliche Entwicklung der Flächen im nachfolgenden
Bebauungsplanverfahren vorbereitet.
Die Fläche
hat als Gewerbestandort aufgrund ihrer Lagegunst am Kreuzungspunkt zweier
überörtlicher und überregionaler Verbindungsstraßen eine große Bedeutung für
den Wirtschaftsstandort Hildesheim. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans
werden Gewerbeflächen als Voraussetzung für die Erhaltung, Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen geschaffen.
Bis auf ein ehemaliges Gärtnereigelände wird die Fläche derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Die Flächen sind von insgesamt geringer ökologischer Wertigkeit, jedoch mit besonderer Bedeutung für einzelne faunistische Arten (Feldhamster, Feldlerche) und das Schutzgut Boden (höchste Bodenwertzahlen).
Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen resultieren aus der starken Versiegelung bisher nicht bzw. gering versiegelter Flächen und der damit verbundenen Änderung der Biotoptypen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass durch die Planung erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser und einzelne Tierarten im Planänderungsbereich zu erwarten sind. Die Eingriffe werden auf Ebene des Bebauungsplans genau bilanziert und gebietsextern ausgeglichen. Unter Berücksichtigung dieser geeigneten Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung verbleiben bei Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplans keine voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen.
Aufgrund der Vorbelastung der Flächen durch die direkte Nähe zur BAB 7 und zur B 1, das Angrenzen an bestehende großflächige gewerbliche Nutzungen und die insgesamt geringe ökologische Wertigkeit als monokultiviertes Intensivackerland ist die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans vertretbar.
II.
Die
Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat
in der Zeit vom 16.04.2007 bis 27.04.2007 stattgefunden. Seitens
der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen zu der Planung vorgetragen.
III.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden in der Zeit vom 14.03.2007 bis 10.04.2007 frühzeitig und in der Zeit
vom 26.06.2007 bis 25.07.2007 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
förmlich beteiligt. Folgende abwägungsrelevante
Stellungnahmen, die nicht berücksichtigt werden konnten, wurden dabei
vorgebracht:
(Kursive
Textstellen sind Zitate aus den Stellungnahmen der Behörden bzw. Bestandteil
der Begründung zur 78. FNP-Änderung)
Schreiben der
Unteren Naturschutzbehörde vom 26.03.2007 und 16.07.2007:
(...)
Bezüglich der fachplanerischen Umweltziele verweise ich (...) auf den
Landschaftsplan der Stadt Hildesheim, der in der Karte Nr. 11
„Zielkonzept“ und in der Karte Nr. 12 „Maßnahmenkonzept“
relevante Darstellungen für die Umweltprüfung enthält. (...) Der Planungsraum
liegt innerhalb des Landschaftsplangebietes „Kulturlandschaft im Bereich
Einum/Achtum, Naturraum Braunschweig-Hildesheimer Lößbörde“. Der
Landschaftsplan formuliert für dieses Gebiet u.a. folgende Schutzziele:
-
Erhalt der
landwirtschaftlichen Nutzung, Sicherung von Böden mit hohem Entwicklungspotential,
Sicherung der Agrarlandschaft mit hoher Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet
-
Entwicklung der
Ackerflächen als Lebensraum von Grauammer, Rebhuhn, Wachtel und Feldlerche als
Charaktervögel der Bördenlandschaft. (...)
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus der
Begründung:
Der Planungsraum liegt im
Naturraum Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde und der Kulturlandschaft im
Bereich Einum/Achtum. Der Landschaftsplan formuliert für diesen Raum u.a.
folgende Schutzziele:
-
Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung,
Sicherung von Böden mit hohem Entwicklungspotenzial, Sicherung der
Agrarlandschaft mit hoher Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet
-
Entwicklung von Ackerflächen als Lebensraum
von Grauammer, Rebhuhn, Wachtel und Feldlerche als Charaktervögel der
Bördenlandschaft.
Im Zielkonzept (Karte 11) des Landschaftsplans wird für das Plangebiet „ackerbauliche Nutzung in der offenen Bördelandschaft“, im Maßnahmenkonzept (Karte 12) die „Anreicherung der Kulturlandschaft mit gliedernden Landschaftselementen“ ausgesagt.
Die vorliegende Planung
widerspricht demnach den allgemeinen Zielaussagen des Landschaftsplans für das
Gebiet. Da es sich im Hinblick auf die Größe des Kulturraums nur um eine
untergeordnete Teilfläche handelt, die Zielaussage insgesamt für den Raum also
wirksam werden kann und das Zielkonzept des Landschaftsplans durch die
vorliegende Planung nicht konterkariert wird, wird die Änderung insgesamt als
mit dem Zielkonzept des Landschaftsplan vereinbar eingestuft. Durch die
Planänderung schafft die Stadt Hildesheim die Voraussetzung zur Ansiedlung
neuer Arbeitsplätze, wodurch der wirtschaftliche Nutzen der Fläche für die
Allgemeinheit im Vergleich zur Vornutzung deutlich steigt. Den Belangen der
Wirtschaft und der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen wird
in diesem Fall Vorrang vor den Belangen der Landschaftsplanung eingeräumt.
(...)
Auf der nachfolgenden Ebene
des Bebauungsplans wird ein Grünordnungsplan gem. § 6 des
Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) erarbeitet, der im Hinblick auf
den exponierten Standort in Ortsrandlage einer besonderen Bedeutung unterliegt
und u.a. Aussagen zu Maßnahmen der Vermeidung, Verringerung und des Ausgleichs
für die neu beanspruchten Flächen beinhaltet. Zudem dient der Grünordnungsplan
der Verwirklichung der für das Plangebiet ausgesagten Ziele des
Landschaftsplans an anderer Stelle im Stadtgebiet. Die im Grünordnungsplan
getroffenen Maßnahmen werden durch Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert.
IV.
In der Zeit vom 26.06.2007 bis 25.07.2007 hat der Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Dabei wurden keine Anregungen vorgetragen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat wird gebeten wie folgt zu beschließen:
Die 78. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld“ wird festgestellt. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
|
ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
- Begründung mit Umweltbericht der 78. FNP-Änderung „Glockensteinfeld“
- Übersichtsplan 78. FNP-Änderung „Glockensteinfeld“
- Auszug aus dem wirksamen FNP
- Plandarstellung 78. FNP-Änderung „Glockensteinfeld“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Begründung mit Umweltbericht 78. FNP-Änderung "Glockensteinfeld" (135 KB) | ||||
2 | öffentlich | Übersichtsplan 78. FNP-Änderung "Glockensteinfeld" (110 KB) | ||||
3 | öffentlich | Auszug wirksamer FNP (89 KB) | ||||
4 | öffentlich | Plandarstellung 78. FNP-Änderung "Glockensteinfeld" (87 KB) |