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Vorlage - 13/154  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplans OS 127 "Theodor-Storm-Straße"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Ochtersum Anhörung
15.05.2013 
Sitzung des Ortsrates Ochtersum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
22.05.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan  

Sachverhalt:

 

Auf dem Grundstück an der Ecke Kurt-Schumacher-Straße/Theodor-Storm-Straße/Paul-Keller-Straße wurde in den 70er-Jahren eine Tankstelle errichtet. In Hinblick auf diese Nutzung wurde im Bebauungsplan OS 127, der am 06.04.1970 rechtsverbindlich wurde, für dieses Eckgrundstück passend für die Tankstelle ein eng begrenztes Baufeld und maximal ein Vollgeschoss bei einer Geschossflächenzahl von 0,4 festgesetzt.

 

Inzwischen wurde die Tankstelle vollständig abgebrochen und die Erdtanks wurden ordnungsgemäß beseitigt. Ein Investor will hier nun ein viergeschossiges Gebäude mit Praxis- und Büroräumen sowie Wohnungen und einer Tiefgarage errichten.

 

Da die benachbarten Grundstücke ebenfalls mit mindestens viergeschossigen Gebäuden bebaut sind, ist es im Sinne einer Stärkung der Innenentwicklung und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden angebracht den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.

 

Da hierdurch die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

- Erhöhung der baulichen Ausnutzbarkeit

 

Entscheidungszuständig ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr gem. § 4 Nr. 2a) der Hauptsatzung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans OS 127 Theodor-Storm-Straßewird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung und ohne die Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. Auf die Durchführung einer Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (135 KB)      
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