Stadt Hildesheim

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Vorlage - 07/206  

Betreff: Handyparken in Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michael Hoffmann
Federführend:66.1 Straßenbau und Verkehrstechnik Bearbeiter/-in: Admin, Admin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
11.09.2007 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 09.07.2007 die Verwaltung aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis vom 11.06.2007 (Vorlage 07/161) beauftragt, Kosten und Nutzen der Einführung eines Handyparksystems zu prüfen und eine Stellungnahme für Hildesheim zu erarbeiten.

 

Im Januar 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die 11. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erlassen, die es erlaubt, - zunächst bis zum 31.12.2007 befristet - Formen der elektronischen Parkraumbewirtschaftung zum Einsatz zu bringen.

Neben der im Antrag des Bündnisses vom 11.06.2007 dargestellten Parkraumbewirtschaftung mittels s.g. „Handyparken“ existieren weitere elektronische Parkraumbewirtschaftungssysteme wie beispielsweise die „elektronische Taschenparkuhr“ (System Park O Pin o.ä.).

 

Mit Blick auf das „Auslaufen“ der Experimentierklausel zum 31.12.2007 haben die Kommunen zurzeit geringe Handlungssicherheit, obgleich anzunehmen ist, dass diese Form der Parkraumbewirtschaftung mit großer Wahrscheinlichkeit verlängert bzw. dauerhaft in die Regelungen des § 13 StVO einfließen werden wird.

Die „Initiative 21“, Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, ADAC, „TelematicsPRO“ sowie weitere Initiativen arbeiten deshalb an einer Zertifizierung des Handyparksystems, um momentan noch bestehende Schwachpunkte, wie das Fehlen von

  • „Anbieter-übergreifenden“ Servicenummern, somit mehr als nur lokale Benutzbarkeit,
  • einheitlichen und störunanfälligen Technologien, Überwachungs- und Kontroll-mechanismen (mobilfunkunterstützte Scannerabfragen des auf der Vignette befindlichen Barcodes),
  • Verknüpfungen zu anderen Handy-basierenden Servicediensten (Ticketing für Bus- und Bahn, Bezahlen kleinerer Einkäufe (micro-payment),
  • etc.

zu beheben.

 

Nutzen:

Der Nutzen des Handyparkens liegt in erster Linie beim Konsumenten in der bargeldlosen Zahlungsweise (die bereits jetzt schon an den Parkscheinautomaten möglich ist, allerdings kaum genutzt wird) und in der minutengenauen Abrechnung der verbrauchten Parkzeit, für dessen Einrichtung die Parkgebührenordnung zu ändern wäre.

 

Kosten:

Durch die in Anspruch genommenen Handydienste entstehen Zusatzkosten, die primär vom Nutzer zu tragen sind und die deshalb den durch die minutengenaue Abrechnung entstehenden preislichen Vorteil zumindest teilweise wieder aufheben.

Weiterhin entstehen Kosten für die Ausstattung der Politessen mit der Hardware zur Parkraumüberwachung und für dessen mobilfunkbasierter Durchführung sowie Ausgaben für zu zahlende Betreibervergütungen.

Zu diesen Kostenblöcken ergäben sich durch Vorgaben im Rahmen des Wettbewerbs Gestaltungsspielräume.

 

Mit Blick auf die Diskussion in der Stadtentwicklungsausschusssitzung am 27.06.2007, besonders zu den Fragen der Kosten beim Nutzer und der Kommune, hat die Verwaltung mit Mail vom 28.06.2007 bei diversen Kommunen deren Erfahrungen hinsichtlich der Kosten abgefragt. Die vorliegenden Auskünfte zeigen ein breites Spektrum der Kosten.

 

Nachfolgend sind die Ergebnisse zusammengefasst:

 

Stadt Berlin (mündliche Beantwortung):

Die Stadt Berlin hat die gestellten Fragen zu den Kosten nicht beantwortet. Telefonisch wurde lediglich mitgeteilt, dass die Kosten beim Nutzer gering seien und Kosten bei der Stadt nicht vorhanden wären.

 

Stadt Leverkusen (mündliche Beantwortung):

Umsetzung erst März 2007, daher erst geringe Erfahrungen.

Anteil Handyparkumsatz fast 0,2 %

Kosten des Nutzers: keine vertragliche Regelung der Stadt, Kosten je nach vom Nutzer

gewähltem Tarif.

                                    Businesstarif: Grundgebühr: 4,78 EUR/Monat plus 0,23 EUR/Parkvorgang

                                    Komforttarif  : Grundgebühr: 2,38 EUR/Monat plus 0,23 EUR/Parkvorgang 

                                    Basictarif      : Grundgebühr: 0      EUR/Monat plus 0,23 EUR/Parkvorgang

 

Kosten der Stadt:     10% des Handyparkumsatzes (um diesen Anteil hat die Stadt die Parkgebühren vorher erhöht, weil es aufgrund der Nothaushaltsituation zu keinen Kostensteigerungen für die Stadt kommen durfte).

 

Stadt Wiesbaden (schriftliche Beantwortung):

Anteil Handyparkumsatz ca. 6 %

Kosten des Nutzers: keine Grundgebühr, 0,12 EUR/Parkvorgang

Kosten der Stadt:      Betreibervergütung nicht mitgeteilt (es sei ein verhandelter Prozentsatz)

 Beschilderungskosten rd. 15.000 €

 

Stadt Duisburg (schriftliche Beantwortung):

zunächst keine Auskunft, sondern lediglich Verweis auf Fa. easypark. Siehe hierzu Internetauftritt (http://www.easypark.de)

Kosten des Nutzers: Businesstarif: Grundgebühr: 4,78 EUR/Monat plus 0,48 EUR/Parkvorgang

                                    Komforttarif  : Grundgebühr: 2,38 EUR/Monat plus 0,48 EUR/Parkvorgang 

                                    Basictarif      : Grundgebühr: 0      EUR/Monat plus 0,18 EUR/Parkvorgang

Kosten der Stadt:      3 % des Handyparkumsatzes (Nachtrag durch Stadt Duisburg)

 

Stadt Paderborn (schriftliche Beantwortung):

Anteil Handyparkumsatz fast 1 %

Kosten des Nutzers: 0,50 EUR/Monat plus 0,06 EUR/Parktransaktion

Kosten der Stadt:      Betreibervergütung aus vertraglichen Gründen vertraulich

                                     Handybasiskosten d. Politessen je 15 €/Monat

                                     Beschilderungskosten 4.000 €

 

Stadt Flensburg (mündliche Beantwortung):

Anteil Handyparkumsatz ca. 0,4 %, sonst keine weiteren Auskünfte zu den Kosten mitgeteilt.

 

Stadt Hannover (mündliche Beantwortung):

Anteil Handyparkumsatz ca. 0,5 – 1,0 %, sonst keine weiteren Auskünfte zu den Kosten der Stadtverwaltung mitgeteilt.

Kosten des Nutzers (Angabe HAZ): Grundgebühr ? plus 0,40 EUR/Parktransaktion

 

Stadt Saarbrücken (keine Beantwortung)

 

Stadt Neunkirchen (keine Beantwortung)

 

Zur Frage einer möglichen Beteiligung der Hildesheimer Parkhausgesellschaft hat diese schriftlich mitgeteilt, dass aufgrund der Aufwändigkeit des Systems und der Kostensituation insbesondere beim Nutzer zurzeit keine Beteiligung an einem Handyparksystem vorgesehen sei.

 

Eckpunkte für eine mögliche Ausschreibung des Handyparkens in Hildesheim sollten aus Sicht der Verwaltung, insbesondere unter der Sicht der derzeitigen Haushaltssituation, folgende Vorgaben sein:

  • Das Handyparken ist für die Stadt kostenneutral zu gestalten. D.h., die Ausstattung der Verwaltung mit der erforderlichen Hard- und Software für die Parkraumüberwachung und die hierbei entstehenden Zusatzkosten etc. sind vom Betreiber zu tragen. Von der Stadt zu zahlende Betreiberentgelte wären bei der Tarifgestaltung für das Handyparken zu berücksichtigen, um die Kostenneutralität zu gewährleisten (s. Leverkusen),
  • um die Praktikabilität und Überschaubarkeit  der verschiedenen neueren Parkraum-bewirtschaftungstechniken zu gewährleisten, sollten zusätzlich zum Handyparken keine weiteren alternativen Parkraumbewirtschaftungsformen zur Anwendung kommen,
  • das System muss einfach durch die Politessen überwacht werden können. Fehlnutzungen, Defizite in der Überwachungstechnik sowie in anderen Kommunen teilweise festgestellte, durch Lichtbrechung oder Scheibenverschmutzung eingeschränkte Lesbarkeit der Vignetten-Barcodes dürfen nicht zu Lasten der Kommune gehen,
  • gleichwohl umfassende Prüfungen der externen Parkraumabrechnungen nicht möglich sind, müssen zumindest stichprobenhafte Kontrollen möglich sein.

 

Weitere Zielsetzung bei der Einführung eines Handyparkens müsste eine stadtübergreifende, einheitliche Nutzbarkeit zumindest innerhalb der Metropolregion sein. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Lenkungsgruppe der Metropolregion um Prüfung zu bitten, ob die Einführung eines innerhalb der Metropolregion einheitlich gültigen Handyparksystems realisiert werden kann.

Kosten sowie ein Verbrauch von Personalressourcen werden hierdurch zunächst nicht ausgelöst.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Es wird um zustimmende Kenntnisnahme zum aufgezeigten weiteren Vorgehen gebeten.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 


 

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