Stadt Hildesheim

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Vorlage - 06/226  

Betreff: Neufassung der Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Björn GryschkaAktenzeichen:10
Federführend:10 Büro des Oberbürgermeisters Bearbeiter/-in: Gryschka, Björn
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
06.11.2006 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Hauptsatzung 2006-11 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Hauptsatzung wird aus den Zeiten der „Zweigleisigkeit“ noch vielfach der Begriff „Oberstadtdirektor“ verwendet. Der „eingleisige Oberbürgermeister“ ist seit dem 01.02.2006 sein Rechtsnachfolger, insofern besteht keine Rechtsunsicherheit.

 

Allerdings ist es zur Vermeidung von Missverständnissen besser, die Hauptsatzung nun der aktuellen Situation anzupassen. Aufgrund der zahlreichen Anpassungen ist eine Neufassung der Hauptsatzung angezeigt. Inhaltliche Änderungen sind in dieser Neufassung nicht vorgesehen, sie werden Gegenstand einer späteren Änderungssatzung sein.

 

Vielfach ist lediglich der Begriff „Oberstadtdirektor“ durch „Oberbürgermeister“ zu ersetzen, in § 8 (Verwaltungsausschuss) ist der Begriff „Ratsvorsitzender“ entsprechend der gesetzlichen Definition des Verwaltungsausschusses zu streichen. Diese Änderungen wurden in die anliegende Neufassung an den entsprechenden Stellen eingearbeitet und in Fettdruck ausgeführt.

 

Darüber hinaus gibt es zwei Änderungen, die nachfolgend mit Begründungen aufgeführt sind.

 

 

§ 2:

 

Abs. 3: Der Begriff „Amtsstellen“ ist überholt und wird durch „Organisationseinheiten“ ersetzt.

 

 

 

§ 12:

 

Anpassung von Absatz 3 an die Eingleisigkeit. Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt gem. § 63 Abs. 1 NGO nach außen; dies gilt auch für die Urkunden von Zeitbeamten, für die eine zweite Unterschrift nicht mehr erforderlich ist. Die Regelung kann deshalb entfallen.

 

Das Dienstsiegel ist nach Änderung von § 63 Abs. 2 NGO nicht mehr obligatorisch der Unterschrift des Oberbürgermeisters beizufügen. Die Regelung kann ebenfalls entfallen.

 

Wortlaut des Absatzes (Änderungen in Fettdruck, o.g. Passagen sind durchgestrichen):

 

(3) Erklärungen, durch welche die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie werden vom Oberbürgermeister unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen. Urkunden für die Oberstadtdirektorin oder den Oberstadtdirektor und die übrigen Beamtinnen und Beamten auf Zeit unterzeichnen die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Neufassung der Hauptsatzung wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Neufassung der Hauptsatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hauptsatzung 2006-11 (40 KB) PDF-Dokument (33 KB)    
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