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Sachverhalt:
In der Hauptsatzung wird aus den Zeiten der „Zweigleisigkeit“ noch vielfach der Begriff „Oberstadtdirektor“ verwendet. Der „eingleisige Oberbürgermeister“ ist seit dem 01.02.2006 sein Rechtsnachfolger, insofern besteht keine Rechtsunsicherheit.
Allerdings ist es zur Vermeidung von Missverständnissen
besser, die Hauptsatzung nun der aktuellen Situation anzupassen. Aufgrund der
zahlreichen Anpassungen ist eine Neufassung der Hauptsatzung angezeigt.
Inhaltliche Änderungen sind in dieser Neufassung nicht vorgesehen, sie werden
Gegenstand einer späteren Änderungssatzung sein.
Vielfach ist lediglich der Begriff „Oberstadtdirektor“ durch „Oberbürgermeister“ zu ersetzen, in § 8 (Verwaltungsausschuss) ist der Begriff „Ratsvorsitzender“ entsprechend der gesetzlichen Definition des Verwaltungsausschusses zu streichen. Diese Änderungen wurden in die anliegende Neufassung an den entsprechenden Stellen eingearbeitet und in Fettdruck ausgeführt.
Darüber hinaus gibt es zwei Änderungen, die nachfolgend mit
Begründungen aufgeführt sind.
§ 2:
Abs. 3: Der Begriff „Amtsstellen“ ist überholt
und wird durch „Organisationseinheiten“ ersetzt.
§
12:
Anpassung von Absatz 3 an die Eingleisigkeit. Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt gem. § 63 Abs. 1 NGO nach außen; dies gilt auch für die Urkunden von Zeitbeamten, für die eine zweite Unterschrift nicht mehr erforderlich ist. Die Regelung kann deshalb entfallen.
Das Dienstsiegel ist nach
Änderung von § 63 Abs. 2 NGO nicht mehr obligatorisch der Unterschrift des
Oberbürgermeisters beizufügen. Die Regelung kann ebenfalls entfallen.
Wortlaut des Absatzes (Änderungen
in Fettdruck, o.g. Passagen sind durchgestrichen):
(3) Erklärungen, durch welche die
Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie werden vom
Oberbürgermeister unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen.
Urkunden für die Oberstadtdirektorin oder den Oberstadtdirektor und die
übrigen Beamtinnen und Beamten auf Zeit unterzeichnen die Oberbürgermeisterin
oder der Oberbürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied.
Beschlussvorschlag:
Der Neufassung der Hauptsatzung wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Neufassung der Hauptsatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Hauptsatzung 2006-11 (40 KB) | (33 KB) |