Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/136  

Betreff: Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes Innerste und Kupferstrang
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Gue, Anke
Federführend:63.3 Umweltangelegenheiten / Abfall Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
24.04.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Information
14.05.2013 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Information
14.05.2013 
Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Ochtersum Information
15.05.2013 
Sitzung des Ortsrates Ochtersum zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Nordstadt Information
23.05.2013 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Himmelsthür Information
29.05.2013 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Itzum-Marienburg Information
04.06.2013 
Sitzung des Ortsrates Itzum-Marienburg zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Präsentation Neufestsetzung Überschwemmungsgebiete  

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Tatsache, dass die bisherigen Überschwemmungsgebietsgrenzen für die Innerste und den Kupferstrang im Stadtgebiet von Hildesheim infolge von Ausbaumaßnahmen und anderen Abflussveränderungen sowie zunehmend auftretender Starkregenereignisse nicht mehr den Gegebenheiten entsprechen, hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz die Grenzen für ein hundertjährliches Hochwasserereignis (HQ100) neu ermittelt und nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 115 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) vorläufig gesichert (Nds. Ministerialblatt vom 13.02.2013, Seite 144).

 

Gem. §§ 76, 77 und 78 WHG in Verbindung mit §§ 115 und 116 NWG ist das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Hildesheim nun per Verordnung bis zum 22.12.2013 festzusetzen. Das Festsetzungsverfahren beginnt mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, anschließend erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Verordnungsentwurfs. Das Anhörungsverfahren hat gerade begonnen, vor Auslegung des Verordnungsentwurfs und damit der Information der Öffentlichkeit wird der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr und die betroffenen Ortsräte informiert.

 


Anlage/n:

1.      Präsentation Neufestsetzung Überschwemmungsgebiete

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation Neufestsetzung Überschwemmungsgebiete (842 KB)      
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