|
|
Sachverhalt:
Aufgrund der Tatsache, dass die bisherigen Überschwemmungsgebietsgrenzen für die Innerste und den Kupferstrang im Stadtgebiet von Hildesheim infolge von Ausbaumaßnahmen und anderen Abflussveränderungen sowie zunehmend auftretender Starkregenereignisse nicht mehr den Gegebenheiten entsprechen, hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz die Grenzen für ein hundertjährliches Hochwasserereignis (HQ100) neu ermittelt und nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 115 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) vorläufig gesichert (Nds. Ministerialblatt vom 13.02.2013, Seite 144).
Gem. §§ 76, 77 und 78 WHG in Verbindung mit §§ 115 und 116 NWG ist das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Hildesheim nun per Verordnung bis zum 22.12.2013 festzusetzen. Das Festsetzungsverfahren beginnt mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, anschließend erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Verordnungsentwurfs. Das Anhörungsverfahren hat gerade begonnen, vor Auslegung des Verordnungsentwurfs und damit der Information der Öffentlichkeit wird der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr und die betroffenen Ortsräte informiert.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Präsentation Neufestsetzung Überschwemmungsgebiete (842 KB) |