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Sachverhalt:
Zum Stichtag 1.1.2007 bestanden im Stadtgebiet 109 öffentliche Kinderspielplätze für Kinder von 6 bis 12 Jahren gem. § 1 (1) Niedersächsisches Kinderspielplatzgesetz (NSpPG). Auf dringenden Sanierungsbedarf wurden alle diejenigen Kinderspielplätze untersucht, welche nicht in den letzten 10 Jahren neu hergestellt oder grunderneuert wurden. 13 Kinderspielplätze werden als grunderneuerungsbedürftig eingestuft (s. Anlage I).
2 Kinderspielplätze werden aus der Liste aus folgenden Gründen ausgeschlossen:
Pappelallee Eine Grunderneuerung ist hier deshalb nicht angezeigt, weil sich dieser Standort im Zusammenhang mit der Entwicklung des Phoenixgeländes noch ändern könnte.
Kehrwiedergrund Eine Grunderneuerung kann dann gegenstandslos werden, wenn dieser Standort als Ersatz für den Verkauf des Kinderspielplatzes Godehardimühle aufgewertet wird, um die Wohngebiete der Neustadt zu versorgen.
Die aktuellen Kinderzahlen der 11 Kinderspielplätze ergeben folgende Reihenfolge für die Grunderneuerung (s.a. Anlage II):
2008 Bismarckplatz-Nord,
Bromberger Straße,
2009 Großer Saatner,
Godehardikamp.
Die bestehende Prioritätenliste ist bis auf den Kinderspielplatz „Heinrich-Jasper-Weg“, der im Herbst dieses Jahres noch erneuert wird, abgearbeitet. Aufgrund des geringen Interesses am Kinderspielplatz Bismarckplatz-Süd und seiner ungünstigen Lage schlägt die Verwaltung vor, den Kinderspielplatz aufzulösen und das Areal in die Grünanlage Bismarckplatz einzubeziehen. Bei sich später ergebendem Bedarf kann dann die Fläche gegebenenfalls wieder reaktiviert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kinderspielplatz Bismarckplatz-Süd wird aufgehoben.
Die Prioritätenliste 2008/2009 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: | X | ja, in der Vorlage |
| nein |
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| erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | X | nein |
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| erläutert |
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Anlage/n:
I - Liste der grunderneuerungsbedürftigen Kinderspielplätze
II - Prioritätenliste zur Grunderneuerung der Kinderspielplätze
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage I und II (3 KB) |