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Vorlage - 13/029  

Betreff: Bebauungsplan SO 237 "Nordfeld"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Sorsum Anhörung
06.02.2013 
Sitzung des Ortsrates Sorsum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
27.02.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan  

Sachverhalt:

 

Die Fläche zwischen dem nördlichen Siedlungsrand der Ortschaft Sorsum und der Straße „Am Nordfeld“ ist bereits seit 2003 im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche und gemischte Baufläche dargestellt.

 

Wesentliche Ziele der Planung sind die Verbesserung der Nahversorgung und die maßvolle Entwicklung neuer Wohnbaugrundstücke. In der Ortschaft Sorsum besteht schon seit längerer Zeit der Wunsch nach der Ansiedlung eines neuen Lebensmittelnahversorgers als Ersatz für den EDEKA-Markt im Ortskern, der angekündigt hat in Kürze aufgeben zu wollen, da die vorhandene Ladenfläche zu klein ist.

 

Auf dem Grundstücksmarkt gibt es in Sorsum schon seit einigen Jahren für Einfamilienhäuser nur noch Baugrundstücke, die in Erbbaurecht vergeben werden. Bei dem derzeit niedrigen Niveau für Kreditzinsen sind Erbbaugrundstücke aber für die meisten Bauwilligen uninteressant.

 

Der Niedersächsischen Landgesellschaft ist es nun gelungen, Grundstücksverträge zu einer ersten Teilfläche des Baugebiets „Nordfeld“ abzuschließen. Auf dieser Teilfläche könnten ein neuer Lebensmittelmarkt und etwa 20 bis 25 Einfamilienhäuser entstehen.

 

Die Niedersächsische Landgesellschaft hat sich bereiterklärt, die Entwicklung des Baugebiets zu übernehmen. Dazu wird mit der Stadt ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem sich die Gesellschaft verpflichtet, alle Planungs- und Baukosten zu übernehmen und die Erschließungsanlagen nach deren endgültiger Fertigstellung kostenlos an die Stadt Hildesheim zu übertragen.

 

Vor diesem Hintergrund ist nun zunächst der Aufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplan zu fassen.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

Ansiedlung eines Nahversorgungseinzelhandelsbetriebs

und Erweiterung der Wohnbebauung

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans SO 237 „Nordfeld“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (46 KB)      
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