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Vorlage - 13/023  

Betreff: Ausnahme vom Einstellungsstopp
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Verfasser:Behrens, Gabriele
Federführend:11 Fachbereich Personal und Organisation Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
21.01.2013 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt:

 

Für die Betreuung von 28 Schulstandorten in Hildesheim stehen zurzeit 21 Schulhausmeisterstellen zur Verfügung. Zusätzlich sind zwei Stellen für Reservehausmeister im Stellenplan eingerichtet. Eine Stelle für einen Reservehausmeister ist nur mit einer Teilzeitkraft besetzt, die zweite Stelle nach EG 2 TVöD ist unbesetzt.

 

Die Wiederbesetzung der Reservehausmeisterstelle ist zwingend erforderlich, da die enge Einbindung des Schulhausmeisters in den Schullalltag nahezu in jedem Abwesenheitsfall eine vollständige oder teilweise Vertretung erforderlich macht.

 

Nach einer aktuellen organisatorischen Bewertung und Bemessung der notwendigen Schulhausmeisterkapazitäten kann dieser Vertretungsbedarf durch die vorhandenen Schulhausmeister nicht aufgefangen werden.

 

Die Personalkosten von ca. 34.000 jährlich werden aus dem Personalkostenbudget beglichen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Besetzung der o.g. Stelle wird erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

 

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