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Mit Schreiben vom 20.11.2012, hat Herr Wilfried Freckmann, wohnhaft in Hildesheim, Zierenbergstraße 89, die Niederlegung seines Ortsratsmandats gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) mit sofortiger Wirkung erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt. Vor der Beschlussfassung ist Herrn Freckmann Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als Gemeindewahlleiter habe ich gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 3 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlages der Wählergruppe BÜNDNIS!, Herrn Jürgen Rieß, An der Innerste-Au 28, 31139 Hildesheim, über. Herr Rieß hat mit Erklärung vom 01.12.2012 sein Mandat angenommen.
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein | |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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