|
|
Sachverhalt:
a) Ratsvorsitz
Nach § 42 Abs. 1 NGO wählt der Rat die oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode. Dabei ist das Wahlverfahren nach § 48 NGO anzuwenden.
b) Stellvertretung
Über die Art und Weise der Stellvertretung ist gem. § 42 Abs. 2 NGO sodann nach § 47 NGO mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Die Verwaltung schlägt die Beibehaltung der bisherigen Regelung vor. Der Beschluss ist nach § 47 NGO zu fassen.
Beschlussvorschlag:
a) Als Ratsvorsitzende(r) wird gewählt: _______________
b)
Dem Verfahren nach § 47 NGO zur Benennung des
stellvertretenden Ratsvorsitzenden wird zugestimmt.
Als Stellvertreter(in) wird benannt: __________________
Finanzielle
Auswirkungen: |
|
ja, in anliegender |
X |
nein |
|
|
Vorlage erläutert |
|
|
Anlage/n: