Stadt Hildesheim

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Vorlage - 12/460  

Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplans HM 39 "Stresemannstraße"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Anhörung
03.12.2012 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
05.12.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.12.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplanänderung  
Begründung  
Auszug aus dem Einzelhandelskonzept  

Sachverhalt:

 

Für den Planänderungsbereich war in der 2. Änderung des Bebauungsplans, die seit dem 06.07.2011 rechtsverbindlich ist, bereits ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandelfestgesetzt. Seinerzeit sollte hier der vorhandene Lebensmittelmarkt auf 800 m² vergrößert werden. Dementsprechend wurde die Festsetzung so getroffen, dass ein Markt bis zu maximal dieser Größe zulässig war. Die Gesellschaft, die diese Märkte betreibt, will nun aber künftig nur noch deutlich größere Ladengeschäfte mieten. Um die wohnungsnahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs weiterhin sicherstellen zu können, ist es daher geboten, den Bebauungsplan so zu ändern, dass auch größere Verkaufsflächeneinheiten mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten zugelassen werden können.

 

Bisher waren ein Lebensmitteleinzelhandelsmarkt mit bis zu 800 m² und weitere Läden mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechend der Hildesheimer Liste aus dem Einzelhandelskonzept für die Stadt Hildesheim von 2008 (Abb. 24, S. 48) mit bis zu insgesamt 400 m² Verkaufsfläche zulässig. Die Änderung besteht nunmehr lediglich darin, dass künftig innerhalb des festgesetzten Sondergebiets allgemein Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechend der Hildesheimer Liste mit bis zu insgesamt 1200 m² Verkaufsfläche zulässig sind. Damit bleibt die zulässige Gesamtverkaufsfläche im Planbereich unverändert. Darüber hinaus können nach wie vor auch Dienstleistungsbetriebe, die überwiegend der Versorgung des Gebiets dienen, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen werden.

 

Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, konnte eine Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Behörden im eingeschränkten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Diese Beteiligung hat in schriftlicher Form in der Zeit vom 22.08.2012 bis 08.10.2012 stattgefunden. Hierzu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplans HM 39 Stresemannstraßewird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Bebauungsplanänderung

2.      Begründung

3.      Auszug aus dem Einzelhandelskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplanänderung (1481 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (49 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Auszug aus dem Einzelhandelskonzept (103 KB)      
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