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Für den Planänderungsbereich war in der 2. Änderung des Bebauungsplans, die seit dem 06.07.2011 rechtsverbindlich ist, bereits ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ festgesetzt. Seinerzeit sollte hier der vorhandene Lebensmittelmarkt auf 800 m² vergrößert werden. Dementsprechend wurde die Festsetzung so getroffen, dass ein Markt bis zu maximal dieser Größe zulässig war. Die Gesellschaft, die diese Märkte betreibt, will nun aber künftig nur noch deutlich größere Ladengeschäfte mieten. Um die wohnungsnahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs weiterhin sicherstellen zu können, ist es daher geboten, den Bebauungsplan so zu ändern, dass auch größere Verkaufsflächeneinheiten mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten zugelassen werden können.
Bisher waren ein Lebensmitteleinzelhandelsmarkt mit bis zu 800 m² und weitere Läden mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechend der Hildesheimer Liste aus dem Einzelhandelskonzept für die Stadt Hildesheim von 2008 (Abb. 24, S. 48) mit bis zu insgesamt 400 m² Verkaufsfläche zulässig. Die Änderung besteht nunmehr lediglich darin, dass künftig innerhalb des festgesetzten Sondergebiets allgemein Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechend der Hildesheimer Liste mit bis zu insgesamt 1200 m² Verkaufsfläche zulässig sind. Damit bleibt die zulässige Gesamtverkaufsfläche im Planbereich unverändert. Darüber hinaus können nach wie vor auch Dienstleistungsbetriebe, die überwiegend der Versorgung des Gebiets dienen, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen werden.
Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, konnte eine Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Behörden im eingeschränkten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Diese Beteiligung hat in schriftlicher Form in der Zeit vom 22.08.2012 bis 08.10.2012 stattgefunden. Hierzu wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplanänderung (1481 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung (49 KB) | ||||
3 | öffentlich | Auszug aus dem Einzelhandelskonzept (103 KB) |