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Sachverhalt:
Die Vorbereitungen zum Abschluss des Zukunftsvertrages nähern sich seitens der Stadt ihrem Abschluss. Die Kommission wird im Oktober mit dem Antrag der Stadt Hildesheim befasst.
Das Land Niedersachsen bereitet derzeit, um die Tilgungsfristen für die Auszahlung der Entschuldungshilfe entscheidend zu verkürzen, einen Forderungsverkauf vor.
Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat dazu einen als Anlage beigefügten Vertrag entwickelt.
Dieser Vertrag soll von allen betroffenen Kommunen vorab beschlossen werden, um seitens des MI Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Forderungsverkaufes zu erlangen.
Die Einzelheiten sowie die Begründung des bzw. für den Forderungsverkauf sind dem ebenfalls als Anlage beigefügten Schreiben des MI vom 20.09.2012 zu entnehmen.
Die Verwaltung begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich, da dadurch die Auszahlung der Entschuldungshilfe bereits vollständig Anfang des Jahres 2013 ermöglicht wird und eine weitere Haushaltsentlastung eintritt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hildesheim erklärt sich bereit, ihre Forderungen aus dem Zukunftsvertrag gegen das Land Niedersachsen in Höhe der noch nicht getilgten Entschuldungshilfe zum 01.01.2013 an einen noch vom Land auszuwählenden Käufer zum Nominalwert zu veräußern und dazu bis Ende 2012 mit dem Käufer einen entsprechenden Vertrag gemäß beigefügtem Muster abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Vertragsentwurf Forderungsverkauf (70 KB) | ||||
2 | öffentlich | Schreiben des MI v. 20.09.2012 (37 KB) |