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Sachverhalt:
a) Auf Vorschlag der CDU-Fraktion war in der Ratssitzung vom 06.11.2006 Frau Gisela Sowa zum stimmberechtigten Mitglied im Jugendhilfe- und Sozialausschuss (in seiner Funktion als Jugendhilfeausschuss) gewählt worden. Frau Sowa hat das Mandat nicht angenommen, sondern vielmehr ihr Interesse an einer beratenden Funktion bekundet. Mittlerweile wurde sie als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss berufen.
Auf Vorschlag der CDU soll nun Frau Marion Schenk (VHS Hildesheim, Mehrgenerationenhaus) zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen werden.
b) Nach § 11 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim besteht der Zweckverbandsausschuss aus 8 Ratsmitgliedern sowie 2 vom Hauptverwaltungsbeamten zu bestimmenden Vertretern der Verwaltung. Die Amtszeit der Ausschussmitglieder dauert nach § 11 Abs. 9 der Satzung bis zum Ende der Wahlperiode bzw. bis Nachfolger berufen wurden.
In der Regel erfolgt diese Berufung mit der konstituierenden Ratssitzung (06.11.06). Da in diesem Jahr aber für den 9. November bereits eine Sitzung des Ausschusses zur Vorbereitung von Änderungen in der ZAH-Gebührensatzung usw. ab 01.01.2007 angesetzt war, wäre die Ladungsfrist in den verbleibenden 2 Tagen nicht mehr einzuhalten gewesen. Der Kreistag hat sich ohnehin erst am 16.11.2006, also nach der ZAH-Sitzung, konstituiert.
Um nicht einen Vorbehaltsbeschluss hinsichtlich des Inkrafttretens der Entscheidung durch den Rat fassen zu müssen, wird deshalb der Beschluss über die Neubesetzung des Zweckverbandsausschusses erst jetzt gefasst.
c) Auf Antrag der SPD-Fraktion soll das Kuratorium der Friedrich-Weinhagen-Stiftung neu besetzt werden. Seit der letzten Ratssitzung besteht die Situation, dass Herr Dr. Herbeck sowohl – seit einigen Jahren – als gewähltes Ratsmitglied dem Kuratorium angehört, als auch neuerdings als geborenes Mitglied, nämlich als Vorsitzender des Schul-, Kultur- und Sportausschusses.
Die geborene Mitgliedschaft geht der gewählten vor, somit ist automatisch ein gewähltes Mitglied neu vom Rat zu bestimmen. Das Kuratorium setzt sich u. a. aus 6 gewählten Mitglieder zusammen, bisher 3 auf Vorschlag der CDU und 3 auf Vorschlag der SPD. Nach aktuellem Proporz würden 2 Mitglieder der CDU, 2 der SPD, 1 dem Bündnis! und 1 den Grünen zustehen. Die Wahlzeit der Mitglieder beträgt jeweils 6 Jahre, allerdings mit uneinheitlichem Beginn.
Deshalb ist der jeweils zur Vakanzzeit geltende Proporz zur Bestimmung des Vorschlagsrechtes anzusetzen. Ein Anderes würde auf Jahre eine starke Verzerrung der grundsätzlichen Verpflichtung der NGO zur Spiegelbildlichkeit des Rates und seiner Ausschüsse und Gremien zur Folge haben. Das bedeutet, dass abweichend vom Antrag der SPD-Fraktion dieser keinesfalls mehr das Vorschlagsrecht zusteht. „Nächstgrößere“ Fraktion mit Anspruch auf diesen Sitz ist die Fraktion Bündnis!. Deshalb steht ihr das Vorschlagsrecht zu.
Beschlussvorschlag:
a) Als stimmberechtigte Vertreterin der übrigen im Stadtgebiet Hildesheim wirkenden
und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wird Frau Marion Schenk gewählt.
b) Der Ausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wird wie folgt besetzt:
Mitglied Stellvertreter
Frau Breidung Herr Calvanico
Herr Göke Herr Eggers
Frau Kurth Herr Wodsack
Herr Dr. Herbeck Herr Besser
Herr Kühnel Herr Kretschmer
Herr Nitschke Frau Rühmes
Herr Hollenbach Herr Räbiger
Frau Szczes Herr Lehne
c) Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis! wird der frei gewordene Sitz im Kuratorium der Friedrich-Weinhagen-Stiftung mit ______________ besetzt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in anliegender |
X |
nein |
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Vorlage erläutert |
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Anlage:
Antrag der SPD-Fraktion zur Besetzung des Kuratoriums der Friedrich-Weinhagen-Stiftung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | SPD Weinhagen (245 KB) |