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1. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim hat der Aufsichtsrat der Hildesheim Marketing GmbH in seiner Sitzung am 03.09.2012 wie folgt beschlossen:
„Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung: Mit der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2011 soll die Kanzlei Krause & Kollegen aus Hildesheim, beauftragt werden.“
2. Anforderung der variablen Einlagen
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages erbringt die Stadt Hildesheim als Gesellschafterin zur Wahrnehmung der Aufgaben und zur Erreichung des Zwecks der Gesellschaft zusätzlich variable Einlagenbeträge. Diese werden durch Gesellschafterbeschluss angefordert.
Der von der Stadt Hildesheim zu entrichtende variable Einlagenbetrag ist gem. § 7 Abs. 2 nur nachforderbar, soweit die Gesellschaft die für das jeweilige Geschäftsjahr bezeichnete und jeweilige vollständige Festbetragseinlage erhalten hat. Die Auszahlung der Festbetragseinlagen ist lt. Gesellschaftsvertrag vorgenommen worden, der Auszahlungsplan liegt als Anlage 1 bei.
Gem. § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages ergibt sich der zu entrichtende Betrag der variablen Einlagen I – IV aus der Liquiditätslage der Gesellschaft zum 31.10. des jeweiligen Geschäftsjahres und unter Berücksichtigung der Liquiditätsplanung. Diese ist Stand 28.08.2012 als Anlage 2 beigefügt. Dementsprechend soll ein Betrag i.H.v. 42.500,00 € abgefordert werden. Dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der lt. Haushalt und Wirtschaftsplan vorgesehene Einlage der Stadt Hildesheim für das Jahr 2012 in Höhe von 850.000,00 € sowie der gezahlten Festbetragseinlage i.H.v. 807.500,00 €.
Zusätzlich soll der als variable Einlage ausgewiesene Betrag um 40.000,00 € erhöht werden. Es handelt sich dabei um eine Sondereinlage im Hinblick auf das Stadtjubiläum. Für diesen Betrag wurde eine überplanmäßige Auszahlung beantragt.
3. Erhöhung des Stammkapitals
Der Aufsichtsrat der Hildesheim Marketing GmbH hat in seiner Sitzung am 03.09.2012 wie folgt beschlossen:
„Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung: Das Stammkapital der Gesellschaft soll um 50.000,00 € auf 75.000,00 € erhöht werden. Der Erhöhungsbetrag soll durch Umwandlung aus der Rücklage entnommen werden.“
1. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftförderung und Liegenschaften:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Gesellschafterversammlung der Hildesheimer Marketing Gesellschaft mbH wird ermächtigt, der Bestellung der Kanzlei Krause & Kollegen, Hildesheim zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zuzustimmen.
2. Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Gesellschafterversammlung der Hildesheimer Marketing Gesellschaft mbH wird ermächtigt, unter Berücksichtigung der Liquiditätslage zum 31.10.2012, einem Beschluss über die Anforderung der variablen Einlagen in Höhe von 82.500,00 € zuzustimmen.
3. Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Gesellschafterversammlung der Hildesheimer Marketing Gesellschaft mbH wird ermächtigt, der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft um 50.000,00 € auf 75.000,00 € durch Umwandlung aus der Rücklage zuzustimmen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Auszahlungsplan 2012 (5 KB) | ||||
2 | öffentlich | Liquiditätsplanung 2012 (17 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (148 KB) |