Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 12/353  

Betreff: Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2010 und die Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ossenkop, Carsten
Federführend:20 Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
26.09.2012 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
01.10.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresrechnung 2010-Rechenschaftsbericht  
Schlussbericht des RPA über die Prüfung der Jahresrechnung 2010  
Stellungnahme des Oberbürgermeisters  

Sachverhalt:

 

1.      Der Oberbürgermeister hat gemäß § 129 NKomVG die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2010 festgestellt. Diese Jahresrechnung wird mit dem Rechenschaftsbericht 2010 (Anlage 1), dem Schlussbericht des Rechnungs-prüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 (Anlage 2) und der Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 3) zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

2.      Das Rechnungsprüfungsamt kommt in seinem Schlussbericht auf der Seite 109 in der Zusammenfassung zu der Feststellung:

Es wird bestätigt, dass Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung den für die Jahresrechnung 2010 geltenden Vorschriften der NGO, der GemHKVO und der GemKVO entsprachen.

Die in dem Schlussbericht aufgeführten Prüfungsbemerkungen zeigen Mängel im Verwaltungshandeln, die beseitigt werden müssen. Da die Haushalts- und Kassenführung sowie die Rechnungslegung mit Wirkung vom 01.01.2011 auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt wird, sollten sich eine Vielzahl der Prüfungsbemerkungen durch den Systemwechsel erledigt haben. Eine Stellungnahme des Hauptverwaltungsbeamten wird daher nur zu den auf den Seiten 6 und 7 zusammengefassten Prüfungsfeststellungen erbeten.

 

3.      Das Rechnungsprüfungssamt gibt folgende Entlastungsempfehlung :

Die Jahresrechnung 2010 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Der Schlussbericht enthält die wichtigsten Prüfungsfeststellungen, die für die Erteilung der Entlastung von Bedeutung sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Rat der Stadt Hildesheim über die Jahresrechnung 2010 beschließt und dem Oberbürgermeister die Entlastung erteilt.

 

4.      Der Rat beschließt nach § 58 Absatz 1 Nr. 10 NKomVG über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Jahresrechnung 2010 wird beschlossen.

Dem Oberbürgermeister wird für das Jahr 2010 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Jahresrechnung 2010 Rechenschaftsbericht

2.      Schlussbericht des RPA über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

3.      Stellungnahme des Oberbürgermeisters

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Jahresrechnung 2010-Rechenschaftsbericht (841 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Schlussbericht des RPA über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 (22559 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Stellungnahme des Oberbürgermeisters (1578 KB)      
Seitenanfang