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1. Der Oberbürgermeister hat gemäß § 129 NKomVG die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2010 festgestellt. Diese Jahresrechnung wird mit dem Rechenschaftsbericht 2010 (Anlage 1), dem Schlussbericht des Rechnungs-prüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 (Anlage 2) und der Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 3) zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Das Rechnungsprüfungsamt kommt in seinem Schlussbericht auf der Seite 109 in der Zusammenfassung zu der Feststellung:
Es wird bestätigt, dass Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung den für die Jahresrechnung 2010 geltenden Vorschriften der NGO, der GemHKVO und der GemKVO entsprachen.
Die in dem Schlussbericht aufgeführten Prüfungsbemerkungen zeigen Mängel im Verwaltungshandeln, die beseitigt werden müssen. Da die Haushalts- und Kassenführung sowie die Rechnungslegung mit Wirkung vom 01.01.2011 auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt wird, sollten sich eine Vielzahl der Prüfungsbemerkungen durch den Systemwechsel erledigt haben. Eine Stellungnahme des Hauptverwaltungsbeamten wird daher nur zu den auf den Seiten 6 und 7 zusammengefassten Prüfungsfeststellungen erbeten.
3. Das Rechnungsprüfungssamt gibt folgende Entlastungsempfehlung :
Die Jahresrechnung 2010 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Der Schlussbericht enthält die wichtigsten Prüfungsfeststellungen, die für die Erteilung der Entlastung von Bedeutung sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Rat der Stadt Hildesheim über die Jahresrechnung 2010 beschließt und dem Oberbürgermeister die Entlastung erteilt.
4. Der Rat beschließt nach § 58 Absatz 1 Nr. 10 NKomVG über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Jahresrechnung 2010-Rechenschaftsbericht (841 KB) | ||||
2 | öffentlich | Schlussbericht des RPA über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 (22559 KB) | ||||
3 | öffentlich | Stellungnahme des Oberbürgermeisters (1578 KB) |